geschützte Namen
Basis muss stimmen - Wichtiger Hinweis!
Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig ist, sollte unbedingt überprüfen, dass er durch die Verwendung eines Namens, Domain bzw. Logo nicht ältere Rechte Dritter verletzt. Dies kann schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Sehr ratsam auch für alle Kreativen, die für Dritte, sprich ihren Auftraggeber, tätig werden. Hier kommt grundsätzlich die Agenturhaftung in Betracht.
Die Agentur, der Kreative haftet grundsätzlich auch für die rechtliche Unbedenklichkeit der vorgeschlagenen Werbung (Beispiel Neuentwicklung: Name, Slogan, Claim, Logo usw.); es nützt dem Werber auch nichts, wenn er darauf hinweist, ein bestimmter Entwurf sei rechtlich noch ungeprüft.
Argument: Es liegt in der Regel ein Mangel an der Agenturdienstleistung vor, es besteht ein rechtlicher Fehler, d.h. die Leistung der Agentur, des Kreativen ist auf dem Markt nicht verwendbar, da rechtlich nicht einwandfrei.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2003 - IU 39/02
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