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{DETAILANSICHT}: Torsten Schwarz, Waghäusel
Torsten Schwarz  |  24.08.2010

Aktuelle Urteile zum Thema E-Mail-Marketing

Nur eine rechtssichere Einwilligung schützt vor Abmahnungen. Double-Opt-In gilt bei Gerichten dabei als Standard.
Nur eine rechtssichere Einwilligung schützt vor Abmahnungen. Double-Opt-In gilt bei Gerichten dabei als Standard. Auch bei Mietadressen muss auf Einiges geachtet werden. Ein einmaliger E-Mail-Kontakt ist noch keine Einwilligung. All das sind Zitate aus aktuellen Gerichtsurteilen. Hier finden Sie die chronologische Liste der Urteile: http://www.absolit.de/rechtslage.htm



Aktuelle Urteile und Rechtslage zu E-Mail-Werbung und Newsletter-Recht:

Pflicht zur vollständigen Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.12.2009, Az. I ZR 149/07) entschieden, dass die Regeln der PAngV auch dann gelten, wenn mit Preisen in einem Newsletter geworben wird.
http://www.absolit-blog.de/rechtslage/preisangabe-auch-im-e-mail-newsletter

Pflicht zum Double-Opt-In, auch bei offline generierten Adressen?
Das Berliner Amtsgericht Wedding hatte sich vor kurzem mit einem Fall von unerlaubter Werbung eines Versandhändlers zu beschäftigen. Einer Kundin unterlief beim Eintippen ihrer E-Mailadresse ein Wort-Dreher. Dadurch landete die Werbung per Newsletter nicht bei ihr sondern im privaten E-Mail Account eines Juristen.
http://www.absolit-blog.de/rechtslage/pflicht-zum-double-opt-in-auch-bei-of

Geschäftsgeheimnis: E-Mail-Adressen
Das OLG Köln hat festgestellt, dass es wettbewerbswidrig ist, Datenbestände potenzieller Kunden zu kopieren, um sie für eigene Werbezwecke einzusetzen (OLG Köln vom 5.2.2010, Aktenzeichen: 6 O 137/09).
http://www.absolit-blog.de/rechtslage/geschaftsgeheimnis-e-mail-adressen.ht

Vorsicht bei gekauften Adressen
Ankäufer von E-Mail-Adressdaten haften selbst für gekaufte Adresslisten, urteilte das OLG Düsseldorf am 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09). Das Gericht hat entschieden, dass sich der Ankäufer von E-Mail-Adressdaten nicht mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers zur Geeignetheit des Adressmaterials zur E-Mail-Werbung begnügen.
http://www.absolit-blog.de/rechtslage/vorsicht-bei-gekauften-adressen.html

Mitbewerber ohne Schadensersatzanspruch bei Spam-Mails
Nach Meinung des LG Berlins (Urt. v. 11.12.2009 - Az.: 96 O 113/09) haben Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Mitbewerber unerlaubte Werbe-Mails an Dritte versendet.
http://www.dr-bahr.com/news/recht-der-neuen-medien/mitbewerber-haben-keinen

Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist kein Spam
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern (Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09).
http://www.online-und-recht.de/urteile/Check-Mail-im-Double-Opt-In-Verfahre

Weitere Urteile finden Sie unter: http://www.absolit.de/rechtslage.htm

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