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Offizieller Entwurf zur Europäischen Datenschutzverordnung vorgelegt

DDV begrüßt Entscheidung, Verbot von Dialogmarketing ohne Einwilligung zu streichen!
Am heutigen Mittwoch, den 25. Januar 2011, hat die Europäische Kommission den offiziellen Entwurf für eine Allgemeine Europäische Datenschutzverordnung verabschiedet. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) begrüßt ausdrücklich, dass eine Reihe der geplanten Restriktionen deutlich entschärft wurden. Insbesondere das ursprünglich vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung wurde gestrichen, somit gilt weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht!

Dieter Weng, Präsident des DDV und des europäischen Dachverbands FEDMA: "Diese Entscheidung zeigt, dass unsere Argumente gegen das Verbot nicht nur verstanden, sondern auch angenommen wurden. Die Einführung der Einwilligungslösung hätte die gesamte werbungtreibende Wirtschaft ins Mark betroffen. Neukundengewinnung, wie sie bisher stattfand, wäre nahezu unmöglich gewesen." Der Verband hat sich in seiner politischen Arbeit mit der gemeinsam von DDV und FEDMA gegründeten industrieübergreifenden Allianz Data Industry Platform bereits seit 2010 deutlich für einen "Balanced Approach" und gegen drastische Verschärfungen ausgesprochen.

Trotz der positiven Signale sieht der DDV viele, insbesondere bürokratische Hürden, die Unternehmen, gerade kleinen und mittelständischen, das Geschäft erschweren würden (siehe Link). Zudem behält sich die Europäische Kommission vor, später die Details der Interessenabwägungsklausel näher zu bestimmen. Außerdem bleiben weitere Hindernisse (beispielsweise wegen der strengen Zweckbindungsregelung und wegen der eingeschränkten Interessenabwägung) für die Verwendung von Daten zu Zwecken des Direktmarketings bestehen. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass das Thema im Gesetzgebungsverfahren erneut aufkommt. Dieter Weng: "Einschränkungen drohen immer noch. Um diese Entwicklung zu verhindern, muss die Wirtschaft ihre Interessen im Gesetzgebungsverfahren hart und überzeugend vertreten."

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