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Gründercoaching Deutschland wird fortgesetzt

Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten Zuschuss für professionelle Beratung.
KfW Bankengruppe | 01.04.2015
Ab 01. Mai 2015 bietet die KfW das Beratungsprogramm „Gründercoaching Deutschland“ aus Eigenmitteln an. Damit sichert die Förderbank die Beratungsförderung für Gründerinnen und Gründer nach dem Auslauf des Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30.04.2015.

Im Programm „Gründercoaching Deutschland“ aus Mitteln der KfW sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie – neu - Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt. Alle Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selbständige Tätigkeit kann dabei, das ist eine weitere Erweiterung des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Beratungshonorars. In den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 % des Honorars, wobei es jeweils maximal 4.000 EUR (netto) betragen darf. Der gewählte Berater darf in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen behilflich sein.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in allen Unternehmensphasen zum Januar 2016 zu entwickeln. Zukünftig werden alle Programmvarianten der Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten.

Aktuell wenden sich interessierte Gründer zur Beantragung des Gründercoaching-Zuschusses an einen Regionalpartner vor Ort (IHK, HWK, u. a.).