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DJV für Abschaffung des Leistungsschutzrechts

Auslöser sind Berichte über gravierende Fehler im Gesetzgebungsverfahren, die die Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts in Frage stellen.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür ausgesprochen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) abzuschaffen. Auslöser sind Berichte über gravierende Fehler im Gesetzgebungsverfahren, die die Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts in Frage stellen. Das Gesetz wurde 2013 kurz vor dem Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode verabschiedet und ist seitdem zwischen den Zeitungsverlagen und dem Suchmaschinenbetreiber Google heftig umstritten. „Ein Gesetz, das niemandem nützt, brauchen wir nicht“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Konken erinnerte daran, dass die Zeitungsverleger bis heute klare Festlegungen darüber schuldig geblieben seien, in welchem Umfang die Urheber an Einkünften aus dem LSR beteiligt werden sollten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren das Leistungsschutzrecht für überflüssig erklärt, für den Fall seines Zustandekommens aber einen klar definierten Verteilungsplan gefordert, der die Belange der Urheber berücksichtigen sollte.

Der Spiegel berichtete jetzt, dass die Bundesregierung das Gesetz nicht mit der EU abgestimmt habe und das LSR deshalb womöglich unwirksam sei. Konken: „Der Gesetzgeber sollte einen Schlussstrich unter dieses Kapitel ziehen.“