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Montags keine Briefzustellung – nur Pressepost

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. schlägt Alarm.
Die Deutsche Post AG verzichtet beginnend an diesem Montag für die fünf kommenden Wochen auf Briefzustellungen in Haushalte und Firmen an den Montagen. Damit verstößt sie gegen die Pflicht zur Erfüllung der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV), deren Erfüllung ihr als marktbeherrschendes Unternehmen mit mehr als 80% Marktanteil im Briefbereich verpflichtend obliegt. Die PUDLV verlangt in ihrer Vorschrift vom Universaldienstleister schnörkellos „Die Zustellung hat mindestens einmal werktäglich zu erfolgen.“. Bewusst hat der deutsche Gesetzgeber in dieser Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf die Mindestvorgabe der EU-Postrichtlinie verzichtet, wonach die Briefzustellung „an mindestens fünf Arbeitstagen pro Woche gewährleistet ist“. Dass sich die Deutsche Post/DHL jedoch nach Belieben über die sechstägige Zustellpflicht in Deutschland hinweg setzt, verlangt nach Ansicht des postpolitischen Sprechers des DVPT e. V., Elmar Müller, das Einschreiten der Bundesnetzagentur. Die BNetzA hat als Aufsichtsbehörde die Zuständigkeit über die Einhaltung der Universaldienste. Weder die Bevölkerung noch die gewerblichen Kunden der Deutschen Post AG waren vor dieser Maßnahme über die Einschränkung der Postzustellung informiert worden.

Gleichwohl sieht auch der 1968 gegründete Verbraucherschutzverband DVPT e. V. die Situation mit dem Hinweis auf veränderte Nutzungsgewohnheiten der Gesellschaft mit jährlich ca. drei Prozent weniger Briefpost und deren Kompensation durch elektronische Medien. Ebenso verändern die steil anziehenden E-Commerce-Bestellungen mit höherem Paketaufkommen den Personalaufwand innerhalb des Unternehmens. Tatsächlich haben schon einige wenige EU-Länder lediglich die fünfmalige Zustellung pro Woche für ihren Universaldienstleister vorgeschrieben.
Der DVPT e. V. schlägt deshalb eine gesellschaftlich/politische Diskussion darüber vor, ob dies in Deutschland auch eine zeitgemäße Lösung sein könne. Dabei muss nach Ansicht von Elmar Müller auch offen über die Frage diskutiert werden, ob als zustellfreier Wochentag der Montag oder der Samstag in Frage kommen kann. In früheren Diskussionen darüber hatte die Werbeindustrie darauf bestanden, dass der Samstag unverzichtbar der wichtigste Tag zur Zustellung von Katalogen und Werbepost sei. Ein Argument, das sich durch die alltägliche Nutzung des Internets möglicherweise inzwischen auch verändert hat.

In diesem Zusammenhang ist dem DVPT e. V. auch im Nachgang des vierwöchigen Poststreiks eine intensive Diskussion über die Handhabung von Kundenbeschwerden durch die Deutsche Post AG ein dringendes Anliegen. Viele Bürger, die in dieser Zeitspanne eine wichtige Sendung erwartet hatten, haben sich vor allem darüber beklagt, dass in keinem Telefonbuch eine Telefonnummer der Post zu finden war. Spöttisch wurde mehrmals vom neuen Geheimdienst gesprochen. Wer ohne Internetanschluss schließlich die zentrale Beschwerdestelle mit Unterscheidung von gewerblichen und privaten Kunden gefunden hatte, war schließlich über die Hürden mehrerer Computerstimmen auf genervte Mitarbeiter gestoßen, die lediglich befugt waren, Beschwerden weiterzugeben und ihrerseits genervte Kunden zurückließen. Insgesamt wird das heutige Beschwerdemanagement der Post dem Anspruch eines modernen Kundendialoges nur sehr unzureichend gerecht.