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EVVC fordert Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge

Vorliegender Gesetzentwurf nicht ausreichend.
Mit einer deutlichen Forderung nach absoluter Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge reagiert der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes. Mit dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, die Haftungsprivilegien von Providern auch für Betreiber von WLAN-Internetzugängen anzuwenden. Diese sollen nicht haften, „sofern sie angemessene Sicherungsmaßnahmen“ vorgenommen haben, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern.
„Aus Sicht des EVVC wird hier das Ziel, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, komplett verfehlt“, so EVVC-Präsident Joachim König. „Anstatt Unklarheiten zu beseitigen, werden diese durch schwammige Begrifflichkeiten vielmehr verstärkt. Die vermeintliche Ausweitung der Haftungsprivilegien gegenüber der bisherigen Lösung ist bei weitem nicht ausreichend.“


Ausdehnung des schnellen Internet nur durch komplette Abschaffung der Störerhaftung


Der EVVC fordert daher die vollkommene Abschaffung der Störerhaftung für Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge. Nur wenn generell verhindert wird, dass WLAN-Anbieter für rechtswidrige Handlungen eines Nutzers haftbar gemacht werden, wird das Ziel einer verstärkten Ausdehnung des Angebotes drahtloser Internetzugänge erreicht werden können.

Ziel der Bundesregierung ist es, vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung die öffentliche Verfügbarkeit des Internet flächendeckend auszuweiten, was auch der EVVC aus Sicht der Veranstaltungsbranche sehr begrüßt. Aktuell ist Deutschland europaweit Nummer eins im Ranking aller Tagungs- und Kongressdestinationen, weltweit auf Platz zwei. Das technische und digitale Angebot spielt in diesem Wettbewerb eine zunehmende Rolle und wird zur Grundvoraussetzung.

Rückenwind für seine Forderung nach einer Abschaffung der Störerhaftung erhielt der EVVC bei einer Anhörung von Experten im Bundestag am 16. Dezember 2015. Mit der Änderung würden nicht Voraussetzungen geschaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar sei, urteilten die meisten Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU). Die Experten waren sich einig, dass der vorliegende Gesetzentwurf sein Ziel verfehle, unpraktikabel sei und obendrein womöglich gegen europäisches Recht verstoße.