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Werbeblocker - Mein Bildschirm gehört mir!

Verleger und Inhalteanbieter im Internet lobbyieren bereits seit Jahren um politischen Beistand.
LOAD e.V | 20.06.2016
Die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz hat in dem gestern vorgestellten Abschlussbericht dem Gesetzgeber empfohlen, gesetzliche Maßnahmen gegen Werbeblocker zu prüfen, um die Medienvielfalt zu erhalten. Internet-Werbeblocker sind Software-Filter, die verhindern, dass Werbung oder Werbefenster aus dem Netz geladen und auf dem Bildschirm angezeigt werden. Verleger und Inhalteanbieter im Internet lobbyieren bereits seit Jahren um politischen Beistand. Nach der völlig verkorksten Einführung eines presserechtlichen Leistungsschutzrechts soll es nun ein gesetzliches Verbot von Werbeblocker-Software richten.

Der netzpolitische Verein LOAD ist mehr als skeptisch, denn es sprechen viele legitime Gründe für den Einsatz von Werbeblockern: Neben dem Recht, keiner Werbung ausgesetzt zu sein, werden Werbeblocker auch eingesetzt, um das heruntergeladene Datenvolumen zu reduzieren und sich vor Malware zu schützen.

Der LOAD Vorsitzende Jimmy Schulz führt hierzu aus: „Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, bestimmten Teilen der Informationswirtschaft zu einem gesetzlich geschützten Geschäftsmodell zu verhelfen.“

LOAD hatte hierzu bereits in der Vergangenheit Stellung bezogen und beschlossen: „Nutzer von Endgeräten müssen selbstbestimmt und frei darüber entscheiden können, welche Inhalte aus dem Internet ihnen angezeigt werden oder heruntergeladen werden. Sie müssen Anwendungen einsetzen dürfen, die bestimmte Inhalte (z.B. Werbung) ausblenden oder den Download dieser verhindern. Das Recht, eigene Geräte vor Schadsoftware zu schützen, darf nicht eingeschränkt werden. Inhalteanbieter können die Nutzung ihrer Inhalte von der Anzeige von Werbung abhängig machen.“

LOAD ist sich über die Wichtigkeit der Refinanzierung von Inhalten im Netz im Klaren, aber Internetuser haben genauso wie der Bürger mit seinem Briefkasten das Recht, keine Werbung zu sehen. Das Fehlen nachhaltiger Geschäftsmodelle der Verleger im Internet kann nicht auf Kosten der Nutzerrechte gelöst werden.