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Callcenter verabschieden Selbstverpflichtung

CCV-Mitglieder passen Branchenkodex an und überarbeiten Beitragsordnung.
Die Mitglieder des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) haben sich für die Reduzierung von Anrufversuchen in der Outbound-Telefonie und damit für die Anpassung des Branchenkodex ausgesprochen. Auf der heutigen CCV-Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft verabschiedeten sie überdies eine Satzungsänderung und machten den Weg frei für neue Mitgliedschaften.

Selbstregulierung vor Fremdregulierung

Die Mitglieder verschärften in einem Beschluss der Mitgliederversammlung die im Branchenkodex festgehaltenen Vorgaben für die Outbound-Telefonie. „Die dort festgelegten Anrufversuche pro Tag, pro Woche und pro Kampagne wurden seitens der Aufsichtsbehörde als zu hoch angesehen“, erklärte Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung. Der CCV empfiehlt somit weniger als drei Anrufversuche pro Tag, 15 pro Woche und 30 pro Kampagne. Diese Werte legten gemeinsame Umfragen von CCV und dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) nahe. Bereits im vergangenen Jahr konnte der CCV gemeinsam mit dem DDV eine staatliche Regulierung der Outbound-Telefonie abwenden.

Attraktive Mitgliedschaften für neue Organisationen

Außerdem reformierte der Verband die Mitgliedskategorien und ermöglicht nun unter anderem wissenschaftlichen Organisationen den Beitritt. Bestehende Mitgliedschaften genießen Bestandsrecht. „Mit den neuen Kategorien für Konzern-, Förder- oder Start-Up-Mitgliedschaften bieten wir attraktive Angebote für unsere zukünftigen Mitglieder. Zudem können erstmals Bildungsträger wie Universitäten und Fachhochschulen CCV-Mitglied werden. Damit stehen den Mitgliedern kompetente Ansprechpartner aus Wissenschaft und Forschung im CCV-Netzwerk zur Verfügung“, erklärt Anja Bonelli, CCV-Vorständin Mitglieder. Zusätzlich sprachen sich die Mitglieder für eine Mindestlaufzeit aus: Eine CCV-Mitgliedschaft soll nicht mehr im Jahr des Beitritts gekündigt werden können. Künftig ist dies erst nach einem Jahr Mindestmitgliedschaft möglich.