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BITKOM verlangt angemessene Hürden für Online-Durchsuchung

Hightech-Branche begrüßt BGH-Urteil / Verhältnismäßigkeit der Mittel muss auch im Internet gewahrt bleiben
BITKOM | 05.02.2007
Berlin, 5. Februar 2007 – Heimliche Online-Durchsuchungen von PCs sind illegal – dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stößt in der Hightech-Branche auf breite Zustimmung. „Verdeckte staatliche Zugriffe würden das Vertrauen von PC-Nutzern in den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet zerstören“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Wir begrüßen, dass die Bundesrichter strenge Maßstäbe an die Überwachung anlegen.“ So hat der BGH unter anderem klargestellt, dass Betroffene über eine Online-Durchsuchung informiert werden müssen.

Die Online-Durchsuchung von PCs wird zurzeit als Mittel zur Terrorbekämpfung diskutiert. Per E-Mail oder über eine Internet-Seite hätten Ermittler theoretisch die Möglichkeit, ein Schnüffel-Programm auf den Rechner von Verdächtigen einschleusen. Dafür, so der BITKOM, müsse es ähnlich hohe Hürden geben wie für eine Hausdurchsuchung. „Alles andere schürt nur die Angst vor einem Überwachungsstaat“, betont Rohleder. „Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss auch im Internet gewahrt bleiben.“

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