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BVDW begrüßt Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Statement des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Düsseldorf, 03. März 2010 - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt Rechtssicherheit für Internet-Provider.


Dazu eine Stellungnahme des BVDW-Vizepräsidenten Matthias Ehrlich:
"Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich."



Druckfähiges Bildmaterial von BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich unter:
www.bvdw.org/presseserver/mepo_vorratsdatenspeicherung/



Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
www.bvdw.org


Ansprechpartner für die Presse:
Ingo Notthoff, Pressesprecher
Tel: +49 (0)211 600456-25, Fax: -33
notthoff@bvdw.org



Über den BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen Wirtschaft. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen der Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen des Verbandes, bilden die Basis für das Selbstverständnis des BVDW. Wir sind das Netz.


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