Gegenstand des Verfahrens ist eine Erweiterung der Beschwerde von Microsofts Shopping-Portal Ciao, berichtet heute W&V.
Dabei geht es um eine zweite Beschwerde von Ciao, die lautet: Google habe, nachdem Ciao bei der Bonner Behörde Beschwerde eingelegt hatte, die Vertragsbeziehungen verändert. Dies berichtete das Kartellamt gegenüber W&V. In Bezug auf einen Artikel in der "Wirtschaftswoche" wird weiter berichtet, hat Google die Verhandlungen zur Verlängerung eines Werbevertrags abgebrochen. Der Verstoß könnte nach Einschätzung des Bundeskartellamts darin liegen. "Denn nach Paragraph 21 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung ist es verboten, einem anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat."
Nun untersucht das Kartellamt, ob Google als Reaktion auf die eingereichte Beschwerde die Verhandlungen mit Ciao abgebrochen hat. Sollte ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegen, könnten einige Millionen Euro Bußgeld fällig werden.
Das Verfahren ist laut Bundeskartellamt eingeleitet worden, zum weiteren Ablauf oder Vorentscheidungen lässt sich allerdings noch nichts sagen. Die Stellungnahmen von Google steht noch aus.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.wuv.de/nachrichten/digital/bundeskartellamt_leitet_verfahren_geg