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Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung lässt viele Fragen offen

Bundesverfassungsgericht schränkt Abruf der Daten für die Ermittlungsbehörden ein
BITKOM | 19.03.2008
Berlin, 19. März 2008

Die für die Telekommunikationsindustrie maßgeblichen Fragen zur Vorratsdatenspeicherung sind nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin offen. Das Gericht hat den Abruf der gespeicherten Daten für die Ermittlungsbehörden eingeschränkt und nur bei schweren Straftaten für zulässig erklärt. Die Einschränkung wird vom Hightech-Verband BITKOM begrüßt. Die Speicherung der Daten selbst bleibt vorerst erlaubt. „Die Telekommunikationsunternehmen müssen jetzt leider bis zum Hauptverfahren warten, um Rechtsicherheit zu erlangen. Erst dann wird man wissen, welche Daten letztlich gespeichert werden müssen“, kommentierte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. In der Zwischenzeit fallen massive Investitionskosten an, alleine für die Telekommunikationsbranche zwischen 50 und 75 Millionen Euro. „Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Politik endlich zur vollständigen Erstattung der Investitions- und konkreten Abfragekosten durchringt“, so Kempf.





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