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Gesetz zur TK-Überwachung hebelt Informantenschutz aus

Deutsche Journalisten-Verband kritisiert Gesetzentwurfs zur Telekommunikations - Überwachung durch das Bundeskabinett
marketing-BÖRSE | 19.04.2007
Als Schlag gegen den Informantenschutz und die Freiheit der Berichterstattung hat der Deutsche Journalisten-Verband die Annahme des Gesetzentwurfs zur Telekommunikationsüberwachung durch das Bundeskabinett kritisiert. Der DJV sieht jetzt Bundesrat und Bundestag in der Pflicht, notwendige Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen. Es sei Aufgabe des Parlaments, die weitere Aushöhlung von Informantenschutz und Freiheit der Berichterstattung zu verhindern. Wenn der Entwurf Gesetzeskraft erlange, könnten Journalistinnen und Journalisten nicht mehr für die Anonymität ihrer Informanten garantieren. Damit werde die Pressefreiheit in Deutschland weiter eingeschränkt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: "Ein Klima der Angst in Redaktionen vor Ausspähung ihrer elektronischen Kommunikation behindert den kritischen Journalismus, auf den Demokratie und Staat dringend angewiesen sind."


Konken bedauerte, dass das Kabinett die Bedenken von Kritikern des Gesetzes nicht berücksichtigt habe. "Die berechtigten Interessen von Journalisten und Medien haben bei der Entscheidung der Bundesregierung für den Gesetzentwurf offenbar keine Rolle gespielt", kritisierte Konken. Gemeinsam mit Medienverbänden und -unternehmen hatte der DJV auf die Gefahren des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung aufmerksam gemacht.


Der DJV kritisiert an dem Gesetzentwurf insbesondere, dass bei Ermittlungen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit darüber entscheiden soll, ob der Informantenschutz wirksam bleibt. Hier bestehe die Gefahr, dass Tatbestände konstruiert würden, damit Ermittlungsbehörden an die Kommunikationsdaten von Journalisten gelangten. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Speicherung aller elektronischen Daten für die Dauer von sechs Monaten vor. Aus Sicht des DJV darf die Vorratsdatenspeicherung nur der Aufklärung wirklich schwerer Verbrechen dienen. Für verbesserungswürdig hält der DJV auch den Schutz von Redaktionen vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, wenn es um den so genannten Verrat von Dienstgeheimnissen geht. Konken: "Solche Maßnahmen dürfen nur eingeleitet werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt."


Wenn Telekommunikationsdaten von Journalistinnen und Journalisten überwacht wurden, verlangt der DJV auf jeden Fall eine vollständige Information der Betroffenen. Der Gesetzentwurf sieht hier aber entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass unter Umständen nach fünf Jahren entschieden werden kann, dass eine Benachrichtigung nicht mehr erfolgen muss. Konken: "Eine zeitliche Beschränkung der Informationspflicht ist nicht hinnehmbar."


Nach der heutigen Kabinettsentscheidung wird sich zunächst der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Parlament zugeleitet wird.





Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
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