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LG Stuttgart: Social-Web-Anbieter haften nicht für User Generated Content

Portale muessen nutzergenerierte Inhalte nicht vorab kontrollieren
marketing-BÖRSE | 05.03.2007
Im Streit um die Frage, ob Social-Web-Angebote verantwortlich gemacht werden können, wenn ihre Nutzer unwissentlich gegen Markenrechte verstoßen, hat die Social-Commerce-Plattform Edelight.de einen ersten Teilsieg erreicht, berichtete internetworld.de. Vor dem Landgericht Stuttgart verhandelten die Richter eine negative Feststellungsklage des Internet-Startups, das sich damit gegen eine Abmahnung und Unterlassungserklärung mit Kostennote über rund 1.800 Euro des Inhabers der Wortmarke "Grillinsel" gewehrt hat. Edelight.de-Mitglieder hatten aus dem Katalog des Versenders Conley’s ein Produkt eingestellt, das dort unter dem selben Namen angeboten wurde, in Wirklichkeit aber BBQ-Donut hieß, berichtet internetworld.de weiter. Der Anwalt des Wortmarkeninhabers sah darin eine Markenrechtsverletzung, die die Edelight-Betreiber hätten erkennen müssen. Edelight-Gründer Peter Ambrozy hingegen sah darin eher eine schnelle Verdienstmöglichkeit für den gegnerischen Anwalt zog seinerseits juristische Konsequenzen.

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass Social-Web-Anbieter wie Edeligh.de grundsätzlich erst dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie trotz Kenntnis eines Rechtsverstoßes den rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten.

Quelle und weitere Informationen unter:
http://www.internetworld.de/news-single.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=916&cHash=0efd741b6a