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Online-Durchsuchung: Urteil im Sinne der Recherchefreiheit

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs, heimliche Onlinedurchsuchungen durch die Polizei zu verbieten.
marketing-BÖRSE | 05.02.2007
"Die Karlsruher Richter haben damit auch im Sinne der Presse- und Recherchefreiheit geurteilt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken nach der Urteilsverkündung.


Der BGH hatte heute entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für die geplante heimliche Onlinedurchsuchung gibt. Die Polizei hätte nach diesen Plänen gegen Computer von Verdächtigen so genannte Trojaner einsetzen können. Damit hätte sie auf Festplatten zugreifen können, ohne dass die Betroffenen davon gewusst hätten. "Die Behörden hätten unter anderem E-Mails ohne das Wissen der Absender lesen können. Vertrauliches und brisantes Material von Informanten hätte in den Computern von Journalisten gefunden werden können", stellte Konken die Gefahren für die Pressefreiheit dar. Mit dem heutigen Urteil sei eine massive Einschränkung des Informantenschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechts verhindert worden - gerade auch vor dem Hintergrund, dass immer wieder gegen Journalisten wegen der angeblichen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt werde.


Konken: "Wir appellieren an das Bundesinnenministerium, dieses Urteil zu akzeptieren und keine Gesetzesänderungen anzustreben, nur um die heimlichen Onlinedurchsuchungen doch noch zu ermöglichen."



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner



Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de

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