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Marketing-BÖRSE  |  07.08.2008

Oscar verletzt Markenrecht

Wer den Begriff "Oscar" für anderes als den Original-Oscar verwendet, riskiert eine Unterlassungserklärung. Webseiten müssen den Begriff entfernen.

Die unrechtmäßige Verwendung des Begriffs "Oscar" für Preisverleihungen verletzt Markenrechte der Academy of Motion Picture Arts and Sciences. Diese fordert nach Informationen der marketing-BÖRSE derzeit Unternehmen auf, die weitere Verwendung des Begriffs zu unterlassen.

Viele Unternehmen und Organisationen loben Preise oder Auszeichnungen aus. Diese werden oft im Rahmen pressewirksamer Veranstaltungen verliehen. In Analogie zur renommierten "Oscar-Verleihung" wird bei der Namenswahl manchmal auch auf den emotionsbehafteten Begriff "Oscar" zurückgegriffen. Meist ist nicht bekannt, dass dieser Begriff jedoch markenrechtlich geschützt ist.

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, Kalifornien, USA, hat als Eigentümerin der Marke "Oscar" begonnen, über diesen Tatbestand zu informieren und Unterlassungserklärungen zu versenden. Unternehmen werden darin aufgefordert es zu unterlassen, die Bezeichnung "Oscar" im Zusammenhang mit der Verleihung von Auszeichnungen und Preisen zu benutzen und/oder durch Dritte benutzen zu lassen, sowie diesbezüglich zu werben, insbesondere, wenn dies im Hinblick auf die Organisation und Werbung bezüglich von Auszeichnungs- und Preisverleihungsveranstaltungen geschieht.

Es wird empfohlen, umgehend die markenrechtsverletzenden Bezeichnungen von Internetseiten wie auch von anderen Medien der Unternehmenskommunikation zu entfernen. Unternehmen, die weiterhin die Bezeichnung "Oscar" für Preisverleihungen nutzen, machen sich der Markenrechtsverletzung schuldig.

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