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  |  24.06.2011

Vorratsdatenspeicherung: Kürzer ist nicht besser

Der Deutsche Journalisten-Verband hat seine Ablehnung einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.
"Mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat der Gesetzgeber vor dem Bundesverfassungsgericht schon einmal Schiffbruch erlitten", erklärte die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser zum Votum der Innenministerkonferenz. Diese hatte eine neue gesetzliche Grundlage für die Speicherung u.a. von Verbindungsdaten der Telekommunikation gefordert, mit der die Speicherfrist jedoch lediglich verkürzt werden soll. Der Deutsche Journalisten-Verband vertritt dagegen die Auffassung, dass elektronische Kommunikationsdaten der Journalisten nicht gespeichert und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden dürften, da der Informantenschutz anderenfalls nicht mehr gewährleistet sei.


Deshalb wendet sich der DJV auch gegen eine Initiative der EU-Kommission, Deutschland wegen der bislang nicht umgesetzten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein Vertragsverletzungsverfahren anzuhängen. Im April hatte die Kommission bereits einen Prüfbericht zur Umsetzung dieser Richtlinie vorgelegt. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, Telefon- und Internetdaten für mindestens sechs Monate zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das entsprechende Gesetz Anfang März 2010 jedoch für verfassungswidrig erklärt und verfügt, dass die gespeicherten Verbindungsdaten unverzüglich gelöscht werden mussten.


Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser begrüßte den Appell von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger an die EU-Kommission, angesichts der deutschen Verfassungsgerichtsentscheidung die derzeitige EU-Politik zur Vorratsdatenspeicherung zu überdenken.




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