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eco begrüßt Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Respekt vor dem Urteil und pragmatischer Umgang mit der Speicherpflicht sind geboten
Köln/Berlin, 19. März 2008 ­ Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. begrüßt den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts, der in die richtige Richtung weist. Insbesondere begrüßt der Verband das klare Signal in Richtung Musikindustrie, dass die gespeicherten Daten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten, und nicht etwa zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen verwendet werden dürfen. Angesichts der heute ergangenen vorläufigen Verwendungsverbote für die zu speichernden Daten ist nach Ansicht von eco ein pragmatischer Umgang mit der gesetzlichen Speicherpflicht geboten.
Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: „Die Provider müssen das komplexe Projekt der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, das angesichts einer Vielzahl von neu zu speichernden Daten Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen dürfte, unter großen Unwägbarkeiten in Angriff nehmen. Erst zum Ende des Jahres erwarten wir, dass die technischen Standards der europäischen Telekommunikationsbehörde ETSI vorliegen. Dadurch könnten auch weit gediehene Projekte über den Haufen geworfen werden. Außerdem stehen die Anstrengungen der Unternehmen und die damit verbundenen Millionenkosten unter dem vollen Risiko, durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zu einer gigantischen Fehlinvestition gemacht zu werden. Deshalb lautet das Gebot der Stunde: Verzicht auf die die Verhängung von Strafen wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren und Ersatz aller Investitionskosten.“
Unternehmen, die angesichts der rechtlichen und technischen Unwägbarkeiten ihre Projekte zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig stoppen, sollen nach Auffassung von eco nicht dafür belangt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Ordnungs- und Bußgelder für säumige Unternehmen sollten zumindest so lange nicht verhängt werden, bis Klarheit über die Speicherpflicht besteht.
Dazu Oliver Süme: „Allein die Internetwirtschaft muss 332 Millionen Euro für Hard- und Software zur Vorratsdatenspeicherung ausgeben. Es ist nicht akzeptabel, wenn Unternehmen und damit mittelbar die Verbraucher gezwungen werden, dieses Geld zum Fenster hinaus zu werfen.“
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutsch­land. Die mehr als 300 Mit­glieds­unter­nehmen beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 130 Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die kommer­­­zielle Nut­zung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirt­schafts­standort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich als Inter­essen­vertretung der deut­schen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetz­gebungs­verfahren und in inter­nationalen Gremien.
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.: 030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: http://www.eco.de