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Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen

"Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten."
Olaf Jastrob | 12.09.2014
"Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten." (§ 43 Abs. 1 Sonderbauverordnung NRW)

Immer schneller, lauter, besser, außergewöhnlicher muss eine Veranstaltung sein. Hierbei bedarf die Betrachtung der Sicherheit für Besucher, Mitarbeiter und Beteiligte natürlich der besonderen Beachtung.

In 2002 wurde in Deutschland die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten auf den Weg gebracht, welche in vielen Bundesländern heute Teil des Baurechts geworden ist.

Viele Fragen müssen vor einer Veranstaltung geklärt werden. Wann erfordert es die „Art der Veranstaltung“, ein Sicherheitskonzept zu erstellen.

Was muss als sicherheitsrelevant eingestuft werden?
Darf man sich darauf verlassen, dass schon alles wie immer gut gehen wird?
Welche Schulungen sind für die Mitarbeiter unerlässlich?
Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, damit man im Notfall handlungsfähig ist?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation und Durchführung Ihrer bevorstehenden Veranstaltung. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Ihr Team der technischen Unternehmensberatung Jastrob & Jastrob

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