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Gutachten: Offenbar Fehler in der Übersetzung?

Timo Schutt | 24.11.2014
Das Landgericht Duisburg, das derzeit die Eröffnung der Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte der Katastrophe der Loveparade 2010 prüft, hat mitgeteilt, dass das Gutachten des englischen Sachverständigen offenbar teilweise fehlerhaft übersetzt wurde. So äußerte das Gericht „insgesamt Zweifel an der Zuverlässigkeit der Übersetzung“ und beklagte „teilweise fragwürdige, teilweise auch sinnverändernde Übersetzungen“.

Die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung wird sich wohl noch weiter hinausziehen, mittlerweile ist schon das kommende Jahr angepeilt.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Heutzutage findet vielfach Korrespondenz in verschiedenen Sprachen statt, auch Verträge werden oft in verschiedenen Sprachen geschlossen. Gibt es mehrere Sprachversionen, z.B. gibt es den Originalvertrag in deutsch, der aber für den Vertragspartner bspw. ins Englische übersetzt wurde, dann ist empfehlenswert, im Vertrag auch zu vereinbaren, welche Sprachversion im Zweifel Vorrang haben soll – nämlich genau dann, wenn die Übersetzung nicht genau das wiedergibt, was eigentlich gemeint ist.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)