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OOP Konferenz am 29.01 in München: Rechtsanwalt Andreas Dölker zu agilen Softwareverträgen

SRD Rechtsanwälte | 15.01.2015

Der Vortrag beschäftigt sich u.a. mit "Best practices" in der Nutzung von Verträgen im Scrum.
Scrum als produktive und innovative Softwareentwicklungsmethode ist oftmals im Hinblick auf Verträge und Vereinbarungen ein schwieriges Feld, da noch keine allseits sichere und einheitliche Rechtsgrundlage besteht.

Es gibt unterschiedliche Vertragsarten, die in den einzelnen Sprints oder voneinander unabhängigen Entwicklungsphasen angewandt werden können. Aus der täglichen Arbeit heraus sollen Best Practices vom Referenten Andreas Dölker vorgestellt und Tipps zur erfolgreichen Umsetzung gegeben werden. Dabei spielen sowohl das Product Backlog, als auch die Position des Product Owner und seine Aufgaben eine besondere Rolle. Für Unklarheiten, die über Leistungen der Mitwirkenden in den einzelnen Arbeitsphasen entstehen können, sollen Hilfestellungen und kreative Lösungen geboten werden. Da sich der Scrum-Prozess schnell und fortwährend ändert und neu an die unterschiedlichen Qualifikationen des Teams anpasst, müssen auch Unklarheiten bezüglich der Leistungserbringung einzelner Teammitglieder innerhalb des Projektes besprochen werden. Hierbei wird Andreas Dölker beispielsweise auf Kündigungsregelungen und -rechte eingehen, die für den gesamten Softwareentwicklungsprozess als auch für die kleinen Sprint-Einheiten von Bedeutung sind.

Zum Programm der Veranstaltung gelangen Sie mit folgendem Link: http://www.oop-konferenz.de/nc/oop2015/konferenz/konferenzprogramm/conference-detail/agile-vertraege-fuer-softwareentwicklung-recht-frei-wenn-moeglich-1.html