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Scheinselbständigkeit kann teuer werden

Timo Schutt | 24.03.2015
Scheinselbständigkeit kann teuer werden – und ist oftmals auch eine Straftat. Diese Lehre hat nun ein ehemaliger CSU-Fraktionschef in sein Stammbuch geschrieben bekommen: Er hatte 22 Jahre lang seine Ehefrau als Scheinselbständige beschäftigt. Zwar behauptete der Politiker, er habe dabei nicht absichtlich gehandelt, das Gericht widersprach dem aber und sah einige Argumente für Vorsatz.

Der Politiker wurde nun vom Amtsgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung und Nichtabführens von Sozialabgaben zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Außerhalb dieses Strafverfahrens hatte der Politiker bereits 450.000 Euro Sozialabgaben nachbezahlt, allerdings soll noch immer ein Betrag von 330.000 Euro an die Sozialkassen offen sein.

Man sieht: Stellt sich die Scheinselbständigkeit heraus, kommen schnell hohe Summen zusammen:
• Da der Scheinselbständige bisher nur Umsatzsteuer bezahlt (diese aber ggf. im Wege des Vorsteuerabzuges wieder verrechnet hat), wurde ja bisher keine Lohnsteuer bezahlt, die der Arbeitgeber hätte abführen müssen.
• Außerdem hat der Arbeitgeber keine Sozialabgaben abgeführt; hier kommen dann noch Säumniszuschläge und Zinsen hinzu.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)