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Kreuzfahrt: Musik-Lärm kein Reisemangel

Timo Schutt | 13.04.2015
Ein Ehepaar unternahm eine Kreuzfahrt und beschwerte sich über den Lärm, der auf dem Schiff durch Animation und Diskothekenbetrieb entstanden war. In einer Klage machten Sie einen Reisemangel geltend und forderten Teile des bezahlten Reisepreises zurück. Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Klage nun aber zurückgewiesen: Dieser Lärm sei kein Reisemangel, da der Lärm zum Betrieb dazu gehöre.

Das Gericht stellte fest:
„Die Kläger verkennen, dass ein Kreuzfahrtschiff mit 3.000 Passagieren kein Ort der Ruhe ist.“

Und weiter:
„Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass wenn 3.000 Menschen auf einem relativ abgegrenzten Raum untergebracht sind, dies immer zu einer gewissen Unruhe führt. Darüber hinaus ist das schlichte Fahren auf dem Meer prinzipiell ereignisarm.“

Gut, das hängt von der gewählten Linie ab…. Weiter:
„Es liegt auf der Hand, dass in einer solchen Situation die Erwartungshaltung der Mitreisenden der Kläger dahin geht, durch kurzweilige Veranstaltungen unterhalten zu werden. Die hiermit verbundenen Lärmbelästigungen, zu denen auch Musik und Showveranstaltungen mit den damit verbundenen Begleitgeräuschen zählen, sind für Kreuzfahrtschiffe der streitgegenständlichen Größe üblich und stellen keine Reisemängel dar, wenn das Maß des Hinnehmbaren nicht überschritten wird. Das Maß des Hinnehmbaren wird erst dann überschritten, wenn die Lärmbelästigungen erst weit nach Mitternacht enden. …“ (dies war hier nicht der Fall).

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)