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Notausgang = Ausgang, Ausgang = Kein Notausgang?

Timo Schutt | 17.06.2015
Ein Notausgang muss als Notausgang erkennbar und nutzbar sein. Dafür gibt es diverse Normen, bspw. für die Kennzeichnung des Notausganges. Auch sollte sich in dem Notausgang keine Stolperfalle befinden, bspw. ein quer über den Weg verlegter Kabelstrang.

Auf der Begehung eines Open Air-Festes standen wir vor der Bühne. Rechts und links waren Pavillons aufgebaut, hinten stand ein Festzelt. Die Rettungswege waren rechts und links vom Festzelt geplant.

Das Besondere: Es gab keinerlei Rettungswegkennzeichnung – die Wege rechts und links neben dem Festzelt waren zwar breit, aber eben nicht gekennzeichnet. Diese Besonderheit spielt gleich noch eine bedeutendere Rolle, als man denkt.

Und: Links neben der Bühne war ein riesiges Tor in einer Mauer, die sich hinter der Bühne entlang zog. Unmittelbar vor diesem Tor lagen Stromkabel und Wasserleitungen.

Auf Nachfrage konnte man mir spontan schon mal nicht sagen, ob das Tor als Notausgang vorgesehen war oder nicht; jedenfalls konnte man es öffnen, auch sollten Künstler und Mitarbeiter durch dieses Tor gehen können, um zur Bühne und auf das Gelände gelangen zu können.

Ich hatte daher nahegelegt, die Rohrleitungen und Kabel zu entfernen.

Nun kam es zu einer Diskussion:

• Wenn es ein Rettungsweg ist, dann müssten die Kabel weg und das Tor gekennzeichnet werden. Soweit war man sich einig. Von der Verwendung einer Kabelbrücke (“zum Schutz der Kabel” – vor was? Vor flüchtenden Besuchern?) hatte ich abgeraten, da diese an dieser Stelle erst recht eine unnötige Stolperfalle wäre.
• Wenn es kein Rettungsweg ist, dann könne man auch Kabel darüber legen, solange es hell genug ist, damit man sie erkennen kann.

Da man die Kabel nicht wegnehmen wollte, entschied man sich, dieses Tor dann eben nicht als Rettungsweg zu nutzen.

Abgesehen davon, dass diese Entscheidung erstaunlich schnell getroffen wurde und nicht der Eindruck erweckt wurde, dass man ein schlüssiges und berechnetes Rettungswegekonzept (oder -plan) haben würde, hinkt die Entscheidung:

Da der Veranstalter alle Notausgänge nicht gesondert gekennzeichnet hatte, kann auch der Besucher nicht wissen, dass es sich bei dem riesigen Tor, durch das auch Personen rein und raus laufen und dessen einer Torflügel offen steht (dahinter sieht man große Wiesenflächen), nicht um einen Fluchtweg würde handeln können.

Und selbst wenn die beiden Wege nach hinten rechts und links am Festzelt vorbei gekennzeichnet wären: Das Tor erweckt den Eindruck, Rettungsweg sein zu können – allein weil Besucher durchaus längere Zeit davor stehen und zur Bühne schauen, und über diese Zeit sehen, dass das Tor aus Durchgang genutzt wird und dass dahinter große Wiesenflächen sind (abgesehen davon, dass Ortskundige auch wissen, dass man durch dieses Tor vom Gelände kommt).

Der “eingebildete Notausgang”


Daher erfinde ich jetzt einmal die Konstruktion des “eingebildeten Notausganges”: Aufgrund der Umstände glaubt man, dass dieser Ausgang ein Fluchtweg ist – und versucht ihn im Notfall zu nutzen. Dann aber liegen die Kabel und Rohrleitungen im Weg als Stolperfalle. Zwar könnte man argumentieren, dass die Besucher, die während der Veranstaltung das Tor sehen, auch die Kabel sehen.

Aber (1.): Nur, weil man im Ruhezustand weiß, dass da ein Kabel liegt, heißt das nicht, dass man sich unter Stress daran erinnert und zur richtigen Zeit auf den Boden schaut und die Stolperfalle erkennt.

Aber (2.): Spätestens die hinterherlaufenden Besucher haben die Kabel und damit die Stolperfalle vorher naturgemäß nicht gesehen.

Das heißt: Selbst wenn der Veranstalter einen Ausgang formal nicht als Notausgang nutzt, muss er prüfen, ob Besucher diesen Ausgang womöglich als Notausgang missverstehen könnten. In diesem Fall sollte dieser Weg auch die formalen Anforderungen eines richtigen Notausgangs und Fluchtweges erfüllen.

Tipp:

Es kann daher empfehlenswert sein, die Veranstaltung nicht nur aus der Brille des Planers zu sehen. Ganz nach dem Motto “vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen” kann es sinnvoll sein, wenn einmal ein Fremder durch das Gelände läuft, der die Aufbaupläne, Rettungswegepläne usw. nicht kennt:

Kann er sich zurechtfinden? Erkennt er die Beschilderung, versteht er sie?

Ist die Beschilderung auch noch erkennbar, wenn ein Besucher davor steht?

Bei Abend-/Nachtveranstaltungen: Ist die Beschilderung auch noch erkennbar, wenn es dunkel wird? (ggf. ist dann ohnehin eine Notbeleuchtung erforderlich).

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)