print logo

Dunkle Kleidung im Gastro-Bereich?

Timo Schutt | 23.06.2015
Darf das Personal im Gastro-Bereich dunkle Kleidung tragen?

Mit dieser auf den ersten Blick seltsam anmutenden Frage musste sich nun das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigen: Bei einer Kontrolle eines Lebensmittelgeschäfts hatte die zuständige Behörde festgestellt, dass die Beschäftigten der Fleisch- und Wursttheke dunkelrote Hemden und eine Schwarze Schürze getragen hatten. Die Behörde forderte den Betreiber daraufhin auf, dass nur helle Arbeitskleidung getragen werden dürfe.

Gegen diese Anordnung erhob der Betreiber Klage, die nun abgewiesen wurde.

Sein Argument, die Kleidung sei Teil der Corporate Identity und im Übrigen ausreichend farbecht, interessierte die Verwaltungsrichter nicht sonderlich: Vorrangig sei die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, so das Gericht.

Auf Deutsch: Nur auf heller Kleidung könnten Verschmutzungen festgestellt werden: Die Verarbeitung leicht verderblicher, unverpackter Lebensmittel tierischer Herkunft erfordere es, dass Arbeitskleidung alsbald gewechselt werde, wenn sie nicht mehr sauber sei. Mitarbeiter müssten daher in der Lage sein, Verschmutzungen schnell und einfach zu bemerken, was beim Tragen heller Arbeitskleidung besser gewährleistet sei, weil darauf die Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft deutlich leichter auszumachen seien, so das Gericht.

Das Urteil richtet sich ausdrücklich an Beschäftigte, die mit sehr leicht verderblichen Lebensmitteln tierischer Herkunft zu tun haben. Wenn der Gastronom also nur Butterbrezeln schmiert und verkauft, wäre ein anderer Maßstab an die Farbe der Kleidung zu legen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)