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Widerruf von Darlehen, Versicherungen und Kapitalanlagen bringt bares Geld für tausende Kunden

Holger Bernd | 21.07.2015
Bereits viele tausend Bankkunden haben in den letzten Monaten durch den Widerruf ihres Immobiliendarlehens hohe Beträge eingespart oder gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück erhalten. Die Möglichkeit des Widerrufes besteht dabei aber nicht nur bei Immobiliendarlehen, sondern auch bei bereits vor Jahren abgeschlossenen Versicherungsverträgen und bei Kapitalanlagen.

Das Einsparungspotenzial aufgrund eines Widerrufes ist enorm und die gesetzlichen Regelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung sind derzeit sehr verbraucherfreundlich.

Grundsätzlich hat der Verbraucher bei Abschluss bestimmter Verträge (zu denen Darlehen, Versicherungen und bestimmte Kapitalanlagen zählen) das Recht, diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen bzw. 14 Tagen zu widerrufen bzw. bei Versicherungen dem Vertrag zu widersprechen. Hierdurch soll der Verbraucher vor einem leichtfertigen Vertragsschluss geschützt werden. Erfolgt ein ordnungsgemäßer Widerruf bzw. Widerspruch, so ist er an den Vertrag nicht mehr gebunden und evtl. bereits erhaltene Leistungen sind gegenseitig zu erstatten. Über dieses Recht und die damit verbundenen Folgen soll der Verbraucher mittels einer ordnungsgemäßen Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrung, deren Inhalt und Form gesetzlich normiert ist, aufgeklärt werden.

Gerade hier haben aber viele Unternehmen in der Vergangenheit grobe Fehler gemacht. Viele Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrungen sind falsch. Die Kunden wurden - ob bewusst oder unbewusst - nicht ordnungsgemäß über die ihnen zustehenden Rechte und die damit zusammenhängenden Folgen aufgeklärt. Die hierzu ergangene Rechtsprechung ist dabei zwar umfassend, aber doch sehr eindeutig. Sowohl zu Darlehen, als auch zu Versicherungen und Kapitalanlagen liegen zahlreiche aktuelle Urteile verschiedenster Gerichte, bis hin zum Bundesgerichtshof vor, die sich mit der Fehlerhaftigkeit solcher Belehrungen befassen und die Folgen klarstellen.

Daher haben auch heute - noch viele Jahre nach dem eigentlichen Vertragsschluss - viele Verbraucher noch die Möglichkeit, sich von ihrem Vertrag zu lösen und diesen rückabzuwickeln. Das heißt, sie sind so zu stellen, als sei der betreffende Vertrag nicht abgeschlossen worden. Gegenseitig erhaltene Leistungen, wie Zins- oder Tilgungszahlungen, Versicherungsbeträge, Fondsbeteiligungen, etc., sind vollständig zu erstatten. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein Immobiliendarlehen mit derzeit viel zu hohen Zinsen, eine sich schlecht entwickelnde oder nicht mehr benötigte Versicherung oder eine marode Kapitalanlage handelt. Sogar bei bereits abgewickelten Verträgen können von Banken oder Versicherungen verlangte oder einbehaltene Beträge zurück gefordert werden. Die Einsparungen bzw. Erstattungsbeträge für die Verbraucher betragen dabei zum Teil viele tausend Euro.

Allein die Bernd Rechtsanwalts GmbH mit Standorten in Göttingen, Hannover und Duderstadt hat seit Anfang 2014 mehr als 8.500 Verträge auf die Möglichkeit eines Widerruf bzw. Widerspruchs geprüft. Hiervon waren ca. 80% der Verträge fehlerhaft und es konnten zahlreiche Vereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen zugunsten der Verbraucher mit Einsparungen bzw. Erstattungen von insgesamt mehreren Millionen Euro herbeigeführt werden.

Es ist daher Verbrauchern zu raten, bestehende Verträge - egal ob Darlehen, Versicherung oder Kapitalanlage - auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung prüfen zu lassen. Branchenkenner gehen hier von mehreren Millionen Verträgen mit fehlerhaften Belehrungen und damit der Möglichkeit der Rückabwicklung aus.