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Landesrechnungshof fordert Beteiligung der Fußballvereine an Polizeikosten

Timo Schutt | 27.07.2015
Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, Fußballvereine an den Kosten der Polizeieinsätze zu beteiligen. Für die Saison 2012/2013 seien knapp 14 Million Euro Kosten entstanden, davon entfielen 90% auf die drei Profiligen. Bspw. Großveranstaltungen wie das Stuttgarter Frühlingsfest würden deutlich weniger Kosten verursachen.

Die Landespolitik lehnt aber eine Geltendmachung der Kosten bei den Fußballvereinen ab: Es sei Aufgabe des Staates, für Sicherheit zu sorgen; schließlich würde man dem Veranstalter von großen Veranstaltungen die dortigen Polizeikosten auch nicht in Rechnung stellen.

Aktuell fordert Bremen von der Deutschen Fußball-Liga die Polizeikosten für ein Spiel, die DFL hat bereits die Zahlung abgelehnt, so dass die Frage wohl demnächst gerichtlich entschieden werden muss.

Grundsätzlich sollte tatsächlich der Staat die (öffentliche) Sicherheit gewährleisten, unabhängig von der Veranstaltungsgröße. Problematisch bzw. fragwürdig wird es aber m.E. dann, wenn der Veranstalter mit dem Wissen, dass die Polizei vor Ort ist, eigenes Sicherheitspersonal reduziert, um selbst Kosten zu sparen. Allerdings begegnet eine klare Abgrenzung zwischen privaten Leistungspflichten und staatlichen Pflichten praktischen Problemen: Wie viele Security bspw. soll ein Veranstalter stellen, damit die Polizei tatsächlich nur ihre Polizeiaufgaben wahrnehmen muss?

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)