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Festwirte wegen verschleiertem Trinkgeld abgemahnt

Timo Schutt | 29.10.2015
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sechs Festwirte des Cannstatter Wasen abgemahnt, weil sie Verzehrmarken verkauft haben, ohne dabei den Gesamtpreis anzugeben: Die Festwirte forderten neben dem Entgelt für die Verzehrmarken noch ein “Bedienungsgeld” in Höhe von 70 Cent pro Bier und halbem Hähnchen bzw. 10% vom Verzehr. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist das aber ein Verstoß gegen die Preistransparenzvorschriften: “Verbraucher müssen sich auf Preisangaben verlassen können – egal ob im Festzelt, bei der Buchung einer Reservierung im Internet oder bei einem normalen Restaurantbesuch. Es entspricht nicht den Preistransparenzvorschriften, wenn der Preis nicht vollständig ausgezeichnet ist und die Verbraucher den Gesamtpreis sogar selbst berechnen müssen“, so die Verbraucherzentrale.

Die Besonderheit: Es handelte sich bei dem Bedienungsgeld nicht um ein freiwilliges Trinkgeld, sondern um ein zwingend zu zahlendes zusätzliches Entgelt.

Bisher haben fünf der sechs abgemahnten Festwirte eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)