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Schadenersatz: Ex-AStA-Mitglieder müssen 88.000 Euro zahlen

Timo Schutt | 28.01.2016
Da war die Party dann doch zu teuer: Zwei ehemalige Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) der Ruhr-Uni Bochum müssen insgesamt 88.000 Euro Schadenersatz erstatten.

Vor einigen Jahren waren die beiden an der Planung einer Studentenparty beteiligt. Allein für Gagen bekannter Bands gingen 100.000 Euro drauf, Mieten, Technik usw. kosteten über 80.000 Euro. Um die Gesamtkosten der Party decken zu können, hätten 5.000 zahlende Gäste kommen müssen. Der Haken: In die Location passten überhaupt nur 2.500 Besucher – tatsächlich wurden dann sogar nur 1.000 Tickets verkauft.

Da die beiden dem Studierendenparlament keine Kostenschätzung vorgelegt hatten, hatten sie ihre haushaltsrechtlichen Pflichten grob fahrlässig verletzt – das Oberverwaltungsgericht Münster verurteilte die beiden nun zur Zahlung von 88.000 Euro. Die Vor-Instanz verurteilte die beiden noch zum Doppelten – das Oberverwaltungsgericht aber halbierte diesen Betrag, da auch das Studierendenparlament eine (Mit-)Schuld träfe: denn auch das Parlament hätte hier sorgfältiger arbeiten müssen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)