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Alles neu im Datenschutz?! – Jetzt aber Gas geben

Für alle, die es noch nicht gehört haben: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist verabschiedet worden: Sie wird exakt am 25.05.2018 in Kraft tr
Timo Schutt | 29.08.2016
Für alle, die es noch nicht gehört haben: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist verabschiedet worden: Sie wird exakt am 25.05.2018 in Kraft treten. Viel Zeit bis dahin? Nicht unbedingt.

Ich rate meinen Mandanten, sich bereits jetzt intensiv mit den neuen Regeln vertraut zu machen und die notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Denn die Anpassung der internen Prozesse, der eingeholten datenschutzrechtlichen Einwilligungen, der geschlossenen Datenverarbeitungsverträge etc. wird eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Und für alle die Unternehmen, die bislang den Datenschutz „so nebenher“ haben „mitlaufen lassen“ wird es jetzt höchste Zeit, Gas zu geben. Denn auch die drohenden Sanktionen, insbesondere die Höhe der Bußgelder bei Verstößen, wird nochmals drastisch erhöht und kann für viele Firmen existenzgefährdend wirken.

Vom Timing her gesehen gibt es übrigens auch keinen besseren Zeitpunkt, als jetzt das Thema sauber aufzugleisen. Jetzt kann (und muss) nämlich eben gleich das neue EU-Recht berücksichtigt werden.

Ganz davon abgesehen, dass die persönliche Haftung der Geschäftsführung im Raum steht, wenn dieser aufgrund mangelnder oder fehlender Umsetzung im Unternehmen ein so genanntes „Organisationsverschulden“ angelastet werden kann.

Vom Imagethema „Datenschutz“ will ich an dieser Stelle nur nebenbei sprechen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass es sich heutzutage kein Unternehmen mehr leisten kann als „Datenkrake“ oder „Black Box“ dazustehen. Die Kunden laufen Ihnen sonst in Scharen davon. Von ganz wenigen Ausnahmen, wie global höchst erfolgreichen Social-Media-Plattformen vielleicht einmal abgesehen.

Also: Die Devise lautet jetzt handeln. Wir sind Ihre Berater in Sachen Datenschutz und machen Ihr Unternehmen fit für die Zukunft. Schauen Sie sich hier unsere Expertise doch etwas genauer an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht