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Änderungen an Sportanlagenlärmschutz-Verordnung

Am 23.01.2017 ist die geplante Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Natursch
Timo Schutt | 25.01.2017
Am 23.01.2017 ist die geplante Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen.

Über den Entwurf der Bundesregierung (hier) hinaus forderten mehrere Sachverständige eine sogenannte Privilegierung von Kinderlärm auch bei der Nutzung von Sportanlagen. Auf Kritik stießen die höheren Grenzwerte im „Urbanen Gebiet“. Der Verordnungsentwurf steht am 26.01.2017 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung.

Die Novelle der SALVO sieht vor, die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel zu erhöhen. Für diese Zeiten gelten damit die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten. Zudem sieht der Verordnungsentwurf Richtwerte für die geplante neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ vor. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.

Von einem „deutlichen Fortschritt für den Sport“ sprach Klaus Hebborn (Deutscher Städtetag). Das gelte insbesondere für die Regelung zum Altanlagenbonus. Der Verordnungsentwurf trage dem notwendigen Ausgleich zwischen den Interessen jener, die wohnortnah Sport treiben wollen, und berechtigten Ruheinteressen „im Großen und Ganzen“ Rechnung. Kritisch betrachtet Hebborn die geplanten Grenzwerte für das Urbane Gebiet. Die vorgeschlagenen 63 dB(A) seien zu hoch, 60 dB(A), wie sie auch für Kern-, Dorf- und Mischgebiete vorgesehen sind, seien vorzuziehen.

Der Kritik an den Grenzwerten für das Urbane Gebiet schloss sich Christian Popp (Lärmkontor GmbH) an. Der Lärm-Gutachter schlug zudem vor, den Altanlagenbonus um ein akustisches Kriterium zu ergänzen, nach dem eine Änderung dann wesentlich ist, wenn der Pegel um mehr als zwei dB(A) erhöht wird. Ganz grundsätzlich regte Popp an, über die Ausgestaltung der Nachtruhezeit, aktuell von 22 bis 6 Uhr, nachzudenken. Seit Einführung habe sich das Freizeitverhalten der Menschen verändert, die Ladenöffnungszeiten ebenfalls und die Sommerzeit sei eingeführt worden. Viele Konflikte ließen sich durch eine Verschiebung entschärfen.

Kai H. Warnecke (Haus & Grund Deutschland) kritisierte die geplante Anhebung von fünf dB(A) innerhalb der Ruhezeiten. Diese falle zu hoch aus, eine Erhöhung um zwei dB(A) sei ausreichend. Grundsätzlich sei der Verordnungsentwurf aber ein guter Ausgleich der verschiedenen Interessen. Problematisch sei auch, dass der Altanlagenbonus die Neuinstallation von Lautsprecheranlagen erlauben soll. Dies würde zu Konflikten führen, da die subjektive Wahrnehmung der Anwohner sich dadurch „dramatisch“ veränderte. Das Ersetzen von Lautsprecheranlagen sei hingegen kein Thema, sagte Warnecke.

Andreas Klages (Deutscher Olympischer Sportbund, DOSB) betonte, es sei wichtig, die SALVO jetzt zu ändern, hätten in den vergangenen Jahren doch „Problemdruck und Konfliktintensität“ zugenommen. Dem Kabinettsentwurf beschied Klages, im Grundsatz einen guten Interessensausgleich vorzunehmen. Dringend geboten sei aber eine Privilegierung von Kinderlärm auch auf Sportanlagen. Die 2011 im Bundes-Immissionsschutzgesetz getroffene Entscheidung, dass Kinderlärm etwa aus Kitas keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstellt, müsse auch auf Sportanlagen übertragen werden, forderte Klages. Diese Ungleichbehandlung sei „blanker Unsinn“. Die Änderung sei auch deswegen nötig, weil Sportvereine inzwischen Partner der Ganztagsschulen seien. Fände Schulsport auf einer Sportanlage statt, verkürzten sich dadurch die Beurteilungs- und Mittelungszeiträume nach SALVO. Dies wiederum könne dazu führen, dass der eigentliche Vereinssport wegen Überschreitung der Richtwerte eingeschränkt werden müsse, mahnte Klages.

Auch Thomas Härtel (Landessportbund Berlin) schloss sich dieser Forderung an. Die Verordnung gehe aber in die richtige Richtung. Neben der Kinderlärm-Privilegierung forderte Härtel zudem, den Altanlagenbonus auf Anlagen bis 2017 zu erweitern. Zudem fällt die Erhöhung der Grenzwerte nach Auffassung des Landessportbundes Berlin zu gering aus.

Rüdiger Engel (Baurechtsamt der Stadt Freiburg im Breisgau) sah in dem Verordnungsentwurf einen „neuen Rahmen“ für die Innenentwicklung von Städten. Sport dürfe nicht „vor die Tore der Stadt verbannt werden“. Wie auch Popp schlug Engel vor, die Nachtruhezeiten anzugehen, indem auf die erste Nachtstunde nach 22 Uhr verzichtet werde.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 38 vom 24.01.2017

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Timo Schutt
Über den Autor: Timo Schutt

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