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Fällt UsedSoft durch Adobe-Schulversionen?

  |  29.06.2011
UsedSoft Schweiz meldet Konkurs an
Der Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft Schweiz hat am 31.05.2011 Insolvenz anmelden müssen. Zum Teil jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit Microsoft und Oracle hatte das Unternehmen überstanden, und dabei so manch wichtiges Urteil für einen anwenderfreundlichen Gebrauchtsoftware-Markt erstritten; der wohl bekannteste Prozess (gegen Oracle) liegt derzeit dem EuGh vor. Doch der Prozess gegen Adobe war wohl zu viel für UsedSoft.

Jahrelang hat UsedSoft vor Gericht gegen Software-Giganten wie Microsoft gestritten und dabei viele Siege für sich verbuchen können. Selbst wenn UsedSoft dabei auch einige Niederlagen hat einstecken müssen, so dürfte amerikanischen Software-Hersteller klar geworden sein, dass der deutsche Gebrauchtsoftware-Markt sehr viel liberaler als der amerikanische ist und deutsche Gerichte häufig zu Gunsten eines anwenderfreundlichen Marktes entscheiden. Selbst das höchste deutsche Gericht - der BGH - und der EuGH beschäftigen sich dank UsedSoft inzwischen mit gebrauchter Software.

"Im Grunde kann die gesamte Branche froh darüber sein, dass der Rechtsstreit zum Thema "Handel mit Online erworbener Software" bis zum EuGH gekommen ist", erklärt Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware. "Nicht nur, weil wir alle uns ein Grundsatzurteil erhoffen, sondern auch, weil gebrauchte Software dadurch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist und Anwender sich nun intensiver mit ihr beschäftigen."

Jedoch hat sich UsedSoft auch in ein Terrain gewagt, aus dem sich die meisten anderen Händler raushalten: In den Handel mit gebrauchten Adobe-Lizenzen. "UsedSoft wollte auch hier eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Urteil erzwingen, bei dem es aber gar nicht wirklich um gebrauchte Software geht", so Susen weiter. "In diesem Rechtsstreit ging es um Education-Lizenzen - also Schulversionen, die an normale Unternehmen übertragen werden sollten." Bei diesem Rechtsstreit hat jedoch die gesamte Branche bezweifelt, ob UsedSoft sich hier durchsetzen kann - immerhin handeln andere Händler aus gutem Grund nicht mit diesen vergünstigten Versionen. "Im Endeffekt ist denn auch leider tatsächlich so gekommen, und UsedSoft musste wohl diesen Rechtsstreit in Deutschland vorläufig mit einer Schadensersatz-Zahlung beenden", erläutert Susen.
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