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DSGVO kommt – Sind Sie bereit?

Im Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sind Sie bereit für die neuen Regelungen, die auf Ihr Unternehmen zukommen?
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Verbraucher in allen EU-Ländern freuen sich über die neuen Regeln zum strengeren und transparenteren Umgang mit ihren Daten, und auch Unternehmen wollen ihren Kunden auf Augenhöhe begegnen und Datenschutz auf höchstem Niveau gewährleisten. Doch das ist oft leichter gesagt als getan und viele Unternehmen sind im Angesicht der vielen neuen Vorschriften verunsichert.

Wir stellen hier die wichtigsten Veränderungen vor, inklusive der Punkte als Checkliste zum Herunterladen und einer Sammlung an weiterführenden Links.

1. Bewusstseinsbildung

Worum geht’s? Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-weite Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Die neuen Regelungen bedeuten eine umfangreiche Umstellung und können vor allem für größere und komplexer aufgestellte Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben.

Worauf Sie achten sollten: Befassen Sie sich schnellstmöglich mit den neuen Regelungen der DSGVO und sorgen Sie dafür, dass die Schlüsselpersonen in Ihrem Unternehmen sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Die effektive Umsetzung der neuen Bestimmungen verlangt ein tiefgreifendes Verständnis der Anforderungen und die Zusammenarbeit aller Entscheidungsträger.

2. Von Ihnen erfasste Daten

Worum geht’s? Durch den Grundsatz der Rechenschaftspflicht sind Unternehmen dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über erfasste personenbezogenen Daten, die Art und Weise der Erfassung, die Verarbeitung und den Austausch sowie die angewandten Prozesse zur Sicherstellung von Datenschutzgrundsätzen zu führen und aufzubewahren.

Worauf Sie achten sollten: Die Art und Weise der Erfassung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen sollte überprüft und dokumentiert werden, gegebenenfalls mit Hilfe eines Audits. Ebenfalls zu beachten: Beim Austausch von fehlerhaften Daten steht das erfassende Unternehmen zukünftig in der Pflicht, die anderen am Austuasch beteiligten Unternehmen zu benachrichtigen und die fehlerhaften Informationen zu korrigieren.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Worum geht’s? Die DSGVO setzt voraus, dass ein Unternehmen seine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten darlegt. Diese muss in der Datenschutzerklärung vermerkt sein und bei Zugriffsanfragen durch betroffene Personen angegeben werden.

Worauf Sie achten sollten: Evaluieren Sie Ihre Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und vermerken Sie diese in Ihrer Datenschutzerklärung.

4. Ihre Datenschutzerklärung

Worum geht’s? Die DSGVO verlangt einige zusätzliche Angaben in der Datenschutzerklärung eines Unternehmens, unter anderem auf welcher Rechtsgrundlage Sie zur Datenverarbeitung berechtigt sind und dass Nutzer das Recht haben, sich über unrechtmäße Datenverarbeitung zu beschweren.

Worauf Sie achten sollten: Informieren Sie sich über die neuen notwendigen Angaben und aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung.

5. Die Rechte von Einzelpersonen

Worum geht’s? Einzelpersonen haben laut DSGVO in Bezug auf ihre persönlichen Daten in gesteigertem Maße

- Auskunftsrecht;
- Zugriffsrecht;
- Nachbesserungsrecht;
- das Recht auf Löschung;
- das Recht auf eingeschränkte Verarbeitung;
- das Recht auf Datenübertragbarkeit;
- Widerspruchsrecht; und
- das Recht, keinen automatisierten -
Entscheidungsprozessen einschließlich Profiling ausgesetzt zu sein.

Worauf Sie achten sollten: Überprüfen Sie Ihre Datenschutzverfahren um sicherzustellen, dass Sie allen erweiterten Rechten von Einzelpersonen nachkommen können.

Eine ausführliche Checklisten zu den neuen Sicherheitsbestimmungen finden Sie in unserem Downloadbereich.