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Fünf Tipps für den Umgang mit DDoS-Angriffen

Studie: 54 Prozent der befragten Unternehmen von Distributed-Denial-of-Service-Attacken betroffen. In fünf Schritten zu einer besseren Abwehr.
CDNetworks | 17.10.2017
Die kürzlich vorgestellte Studie des Content-Delivery-Network- und Cloud-Security-Spezialisten CDNetworks zeigt eine große Diskrepanz zwischen Wirklichkeit und Selbsteinschätzung in Unternehmen hinsichtlich ihrer IT-Sicherheit. Der Großteil (83 %) der über 300 in der DACH-Region und in Großbritannien befragten Unternehmen war der Meinung, angemessen auf einen Angriff vorbereitet zu sein. Dass es sich hierbei um eine Fehleinschätzung handelt belegt die Tatsache, dass 54 Prozent dieser Unternehmen in den vergangenen 12 Monaten trotzdem Ziel eines erfolgreichen DDoS-Angriffs waren. Über 50 Angriffe wurden 2016 von 8 Prozent der Firmen verzeichnet. Im Durchschnitt lag der Wert bei 6 Angriffen pro Jahr – allerdings mit steigender Tendenz. Zudem wächst das Ausmaß der Angriffe und die Datenübertragungsraten (bis zu 58,8Gbps) vervielfachen sich. Daher hat CDNetworks fünf wichtige Schritte zusammengefasst, die Unternehmen für den Umgang mit DDoS-Angriffen beachten sollten, um besser vorbereitet zu sein.

1. Sicherheitsanfälligkeit und Schweregrad der Problematik ermitteln

In einem ersten Schritt gilt es, den Sicherheitsstatus im Unternehmen zu prüfen. Dies erfordert eine umfassende Prüfung der Stärken und Schwächen des Netz­werks um festzustellen, wo System- und Netzwerkabwehr-Lücken bestehen und wie einfach diese ausgenutzt werden könnten. Letzteres kann anhand von Vulnerabilitätstests und DDoS-Test ermittelt werden. Danach sollte geprüft werden, ob vorhandene Lösungen zur DDoS-Minimierung ausreichend sind.

Empfehlenswert ist auch ein sogenannter Penetrationstest (Pentest) als IT-Gesundheitscheck. Dieser Sicherheitstest simuliert einen Angriff von inner­halb und außerhalb des Netzwerks auf die Schwachstellen, um festzustellen, ob ein unberechtigter Zugriff auf die Daten möglich ist. Dies ist weniger für DDoS-An­griffe relevant. Die Ergebnisse der aktuellen Studie haben je­doch gezeigt, dass 13 % der Befragten die Auffassung vertraten, dass es sich bei den DDoS-Angriffen, deren Opfer sie wurden, um vorsätzliche Manöver handel­te, die von anderen böswilligen Angriffen (wie direkte Hacking-Angriffen auf das Netzwerk) ablenken sollten.

Die Testphase zeigt, wo die größten Schwachpunkte liegen. Daraus lässt sich ableiten, welche Dienstleistungen und Technologien erforderlich sind und wo individuelles Feintuning nötig ist.

2. Geeignete Lösungsstrategie finden

In den frühen 2000er Jahren, als DDoS-Angriffe noch selten und unkompliziert waren, boten Do-it-Yourself-Lösungen ausreichend Schutz. Heute entwickeln sich die Methoden der DDoS-Angriffe sowie deren Umfang so schnell weiter, dass einzelne IT-Teams und selbst entwickelte Abwehrsysteme nicht mithalten können. Die Methode zusätzliche Hardware vor Server und Router zu schalten ist nicht nur kostspielig, sie erfordert auch permanente Updates und Konfigurationen, um die zunehmend komplexeren DDoS-Angriffen abwehren zu können. Zudem sind die Systeme immer noch anfällig für eine gezielte Überlastung der Netzwerkkapa­zitäten. Fast alle Vulnerabilitätstests zeigen, dass einer der größten Schwach­punkte in den Kapazitätsgrenzen des eigenen Netzwerks liegt. Wird diese Grenze überschritten – sei es aufgrund harmloser Ursachen oder durch böswillige DDoS-Angriffe – kommt es zu einem Netzwerkausfall.

Eine praxistaugliche Lösung ist beispielsweise eine cloudbasierte DDoS-Abwehr. Cloud Security-Anbieter können auf Netzwerk-Kapazitäten zurückgreifen, die die eines einzelnen Rechenzentrums bei weitem übersteigen. Daher können sie auch bei sehr umfangreichen Angriffen einen verlässlichen Schutz bieten. Zudem arbeiten hier viele Experten-Teams permanent daran mit der Weiterentwicklung der DDoS-Strategien mitzuhalten. Gleichzeitig können sie den Traffic bereinigen, um zu gewährleisten, dass nur „legitimer“ Datenverkehr durchkommt. Ressourcen wie das Open Web Application Securitiy Project (OWASP) kön­nen zusätzlich bei der DDoS-Abwehrplanung helfen.

3. Auf das Schlimmste vorbereitet sein, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen

Die aktuellen Studienergebnisse belegen, dass Unternehmen, die noch nicht Ziel einer erfolgrei­chen Sicherheits-Attacke geworden sind, die Schwere von Angriffen unterschätzen. Die erhobenen Daten zeigen jedoch überdeutlich die negativen Auswirkungen finanzieller, rechtlicher, regulatorischer und/oder auf das Markenimage bezogener Natur.

Das Sicherstellen der Geschäftskontinuität sollte daher ein wichtiges Element jeder DDoS-Planung sein. Das betrifft einerseits die technischen Anforderungen, wie die Duplizierung von Informatio­nen und die Gewähr, dass Zielvorgaben im Zusammenhang mit den Recovery Time und Recovery Point Objectives (RTOs und RPOs) mit Geschäfts­anforderungen vereinbar sind. Aber auch die vielfältigen prozessbezogenen An­forderungen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Ganz oben auf der Checkliste steht dabei, ein Krisenteam für den Eintritt eines Notfalls zu identifizieren.

Dabei sollte auch festgehalten werden, wer der Notfallkontakt bei/m und für Sicherheitspartner/n ist, wie er/sie kontaktiert werden kann/können, wer wofür verantwortlich ist und wer intern und extern infor­miert werden muss. Dabei muss berücksichtigt werden, dass gängige Kommunikationskanäle (E-Mail, Chat, Blogs, Intranet, etc.) durch den Angriff ausfallen könnten. Eine große Zahl von Mitarbeitern, Partnern und Kunden muss also gegebenenfalls über alternative Systeme informiert werden.

4. Unternehmenspolitik für Lösegeld-Forderungen

Es gibt Cyberkriminelle, die eine Art Lö­segeld fordern, um einen DDos-Angriff zu beenden und die Ressourcen wieder freizuge­ben. In diesen Fällen empfehlen Experten nicht zu zahlen: Zum einen gibt es keine Ga­rantie, dass der Angreifer seine Verpflichtung nach der Zahlung des Lösegelds einlöst. Außerdem erhöht sich das Risiko, nachdem einmal eine Zahlung erfolgt ist, dass derselbe Angreifer erneut Forderungen stellt – wie bei der organisierten Kriminalität und „Schutzgeldzahlungen“.

Daher sollten Unternehmensrichtlinien stattdessen vorsehen die Rechtsabteilung über den Angriff und die Lösegeldforderung zu informieren. In einigen Fäl­len werden Lösegeldforderungen sogar vor Beginn einer Attacke versendet, sodass unklar ist, ob diese stattfindet oder erfolgreich sein wird. Sollte es zu einer schwerwiegenden Attacke kommen, so wie bei der Ransomware Wannacry im Mai 2017, sollten Organisationen den Angriff so schnell wie möglich melden, um andere Firmen zu warnen.

5. Versicherung gegen Folgen von Cyber-Angriffe

Der Kampf zwischen Unternehmen und Cyberkriminellen ist schon fast zu einem Wettrüsten geworden – und einige dieser Kämpfe werden die Cyberkriminellen ge­winnen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, entscheiden sich manche Unternehmen heute dazu Ver­sicherungen gegen Datenmissbrauch und andere Auswirkungen von Cyber-Angriffen abzuschließen. Bei der Wahl einer solche Versicherung sollten sie beachten, dass die Police nicht nur die unmittelbaren, konkreten Auswirkungen abdeckt, sondern auch mögliche Geldstrafen (z.B. für gestohlene Kundendaten).

Weitere Informationen und Ressourcen: https://www.cdnetworks.com/de/ddos-abwehr