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Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung

Hintergrundwissen zum Datenschutz
Heute gibt es etwas fürs datenschutzrechtliche Hintergrundwissen:

Der Datenschutz spielt in der heutigen Zeit eine zunehmend wichtige Rolle, weil persönliche Daten im Internet allzu häufig Gegenstand von Marketingaktivitäten geworden und dementsprechend begehrt sind. Dies hat der deutsche Gesetzgeber erkannt und ein rigides System an datenschutzrechtlichen Vorschriften entwickelt. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu Abmahnungen, Schadensersatzzahlungen, Ordnungswidrigkeiten oder sogar zu Strafverfahren und den damit zusammenhängenden Gebühren bzw. Haftstrafen führen. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten auch bei der Erstellung von Onlinepräsenzen, sich über datenschutzrechtliche Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
So ist beispielsweise für das Betreiben und Hosten von Webseiten in der Regel zuerst die Regelung des TMG und erst ergänzend das Vorschriftensystem des BDSG anwendbar.

Grundsätzlich gilt im deutsche Datenschutzwesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene in die Verarbeitung eingewilligt hat oder dies ausdrücklich durch eine entsprechende gesetzliche Regelung erlaubt wird.

Wie verhält es sich nun mit der Vorratsdatenspeicherung?
Es handelt sich dabei um ein Gesetz, das die umfassende Speicherung des Surfverhaltens von Usern erlaubt. Darüberhinausgehend sollen Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, diese Daten auf Vorrat zu speichern. Mit diesem Gesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, sodass seit dem 1. Januar 2008 Telefonanbieter 6 Monate lang Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig aufbewahren müssen. Für die Internetprovider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und - bei Handys - der Standort zu Beginn des Gesprächs. Bei Internet-Nutzern werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn sie einen Richterbeschluss haben. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen.

Mittlerweile ist das Bundesverfassungsgericht mit diesem Gesetz aufgrund von mehr als 34.000 Klagen beschäftigt- es wird im Frühjahr mit einem Urteil gerechnet- und hat schon jetzt im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zwar gespeichert werden darf, dass die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abrufbar sein dürfen.
Dieses Gesetz birgt Gefahren vielerlei Art. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Daten zu kommerziellen Zwecken missbraucht und mit anderen Datensätzen kombiniert werden könnten. Außerdem könnten die Verkehrsdaten mit immer genauer werdenden Lokalisierungen schon beim Provider gespeichert werden. Ergebnis könnten dann präzise Bewegungs- und Sozialprofile von Bürgern sein.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einen Ton zum technischen Hintergrund von IP-Adressen sagen:

Was ist eigentlich eine IP-Adresse ? Unterschieden werden muss in diesem Zusammenhang zwischen statischen und dynamischen IP-Adressen.
In den allermeisten Fällen werden Sie von zuhause entweder mit einem DSL-Router oder einem direkt an Ihren Computer angeschlossenen DSL-Modem ins Internet gehen. Bei der Einwahl bekommt Ihr Router eine für diese Sitzung gültige (dynamische) IP-Adresse, mit der Sie zweifelsfrei im Internet identifiziert werden können.
Nun möchten Sie gerne die Seite www.google.com in Ihrem Browser angucken, der Inhalt der Seite kann nur aufgrund der einmaligen Vergabe der IP-Adresse zweifelsfrei Ihren Computer erreichen. Hätten mehrere Computer die gleiche IP-Adresse (vergleichbar mit derselben postalischen Anschrift), wüsste niemand, wo die Daten hinsollen. Um im Vergleich zu bleiben, wüsste der Postbote nicht, wohin er die Post austragen soll.
Haben Sie nun ein kleines Firmennetz und betreiben dort einen Server, macht es evtl. Sinn, eine statische IP-Adresse zu erwerben, diese wird dann nicht mehr in den Pool der frei zu vergebenden IP-Adressen aufgenommen, sondern gehört nur Ihnen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung, also der Speicherung, wann die IP-Adresse von wem genutzt wurde, ist Ihr Anschluss also ziemlich sicher identifizierbar.