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Verfassungsgericht stärkt Rechte der Urheber

Den imUrheberrechtsgesetz festgeschriebenen Anspruch von Urhebern auf angemessene Honorare haben die Karlsruher Richter für verfassungsgemäß erklärt.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den am heutigen Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Vergütungsanpassungen im Urheberrecht begrüßt. Den im Urheberrechtsgesetz festgeschriebenen Anspruch von Urhebern auf angemessene Honorare haben die Karlsruher Richter für verfassungsgemäß erklärt. Im konkreten Fall ging es um die Angemessenheit von Übersetzerhonoraren im Verlagswesen (Az. 1 BvR 1842/11 und 1 BvR 1843/11). Grundlage für das Urteil war der Anspruch auf angemessenes Honorar aus Paragraf 32 Urhebervertragsgesetz. Er macht es Urhebern möglich, trotz eines anderslautenden Vertrags auf Änderung eines Vertrags oder Zahlung weiterer Vergütungen zu klagen, wenn das Ausgangshonorar als unangemessen anzusehen ist. Der Verlag des Übersetzers hatte darin eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit gesehen. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit sah das Gericht jedoch als zulässig an.

„Das Bundesverfassungsgericht hat damit auch die Position der freien Journalistinnen und Journalisten deutlich gestärkt“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Damit ist auch die gesetzliche Grundlage der Gemeinsamen Vergütungsregeln klar bestätigt worden.“ Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, endlich ein Verbandsklagerecht zu deren Durchsetzung einzuführen. „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hat der neuen Regierungsmehrheit die Reform des Urhebervertragsrechts ins Stammbuch geschrieben, um die Position der Kreativen zu stärken.“