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EU-Generalanwalt sagt nein zur Vorratsdatenspeicherung

Konken appellierte an CDU/CSU und SPD-Politiker, die im Koalitionsvertrag geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen.
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Der Deutsche Journalisten-Verband hat das klare
Nein des EU-Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer
Ebene begrüßt. „Damit entfällt jegliche Notwendigkeit für die künftige Koalition, die massenhafte und anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen“, urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der EU-Generalanwalt hatte zuvor seine Einschätzung für den Europäischen Gerichtshof abgegeben, wonach die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit Grundwerten der EU-Charta sei. Insbesondere sei sie ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen. Wann der Europäische Gerichtshof sein Urteil fällt, ist noch offen. Erfahrungsgemäß folgen die Richter dem Gutachten des Generalanwalts häufig. Kläger in dem Verfahren sind die EU-Mitgliedstaaten Irland und Österreich.

„Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sind für die Privatsphäre der Bürger so immens wie für die Freiheit der Berichterstattung“, sagte der DJV-Vorsitzende. „Mit welchen Informanten Journalistinnen und Journalisten telefonieren oder E-Mails austauschen, welche Quellen sie für Recherchen nutzen, geht staatliche Behörden nichts an. Die Daten der Journalisten müssen geschützt und nicht gespeichert werden.“ Konken appellierte an die verantwortlichen Politiker von CDU/CSU und SPD, die im Koalitionsvertrag geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ad acta zu legen. „Spätestens jetzt gibt es keine nachvollziehbare Begründung mehr für die Datensammelwut.“


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