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Verfassungsgericht urteilt für Staatsferne des ZDF

DJV: Nach dem Karlsruher Richterspruch ist die Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF nicht verfassungskonform.
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Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Dienstag über den ZDF-Staatsvertrag als klares Votum für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüßt. Nach dem Karlsruher Richterspruch ist die Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF nicht verfassungskonform. Sie verstoße gegen die Rundfunkfreiheit. Bis 30. Juni 2015 müssen die Länder eine verfassungsgemäße Neuregelung finden.
In den Gremien müsse der Anteil der Politiker und „staatsnahen Personen“ auf maximal ein Drittel reduziert werden, urteilten die Richter. Darin folgten sie einer Empfehlung, die der DJV in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hatte.

„Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Staatsferne des ZDF betont“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Kritik des DJV und anderer Medienverbände an der massiven Einflussnahme des ZDF-Verwaltungsrats auf die Besetzung der Chefredaktion des Mainzer Senders vor über vier Jahren sei damit höchstrichterlich bestätigt worden. Damals war auf Betreiben des früheren hessischen Ministerpräsidenten der Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert worden. „Die einzig richtige Konsequenz aus dem heutigen Urteil muss sein, die Anzahl der Politikvertreter in den Aufsichtsgremien deutlich zu reduzieren. Mit der Dominanz dieser Gremien durch die Politik muss ein für allemal Schluss sein“, forderte Konken.


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