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Nach 15 Jahren Streit: Einigung bei Urheberabgaben für PCs

Abgaben betragen für die Jahre 2001 und 2007 zwischen 2 und 3,50 Euro pro Gerät.
BITKOM | 17.03.2016
Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für PCs auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung betrifft die Jahre von 2001 bis 2007 und ausschließlich legale Kopien von Texten und Bildern auf PCs. Die Abgaben betragen 3,50 Euro für privat und 2 Euro für geschäftlich genutzte PCs. Hersteller und Importeure von PCs zahlen die Gebühren an die VG WORT und VG Bild-Kunst, die das Geld an die Urheber ausschütten. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. „Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden und bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem einvernehmlichen Ende“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Einigung wurde möglich, da die Abgaben eine angemessene Höhe haben. Die VG Wort hatte für Privatkopien allein von Texten und Bildern für den Zeitraum bis 2007 ursprünglich einen Tarif veröffentlicht, mit dem 30 Euro pro PC gefordert wurde. Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, bei dem die Abgaben für das legale Kopieren von Texten und Bildern, aber auch von anderen Medien wie Musik und Filmen 3,20 bis 10,55 Euro pro PC betragen. Diese sind heute im Kaufpreis enthalten.

Bei dem Streit über die Abgaben für PCs handelt es sich um ein Musterverfahren, das vor 15 Jahren seinen Anfang genommen hatte. Es wurde vom Bitkom-Mitgliedsunternehmen Fujitsu Technology Solutions stellvertretend für die PC-Industrie geführt und nun durch den außergerichtlichen Vergleich beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in dem langwierigen Verfahren in den Jahren 2007/2008 zunächst eine Pauschalabgabe für PCs mit der Begründung abgelehnt, dass bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Das Urteil war aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt worden. Nachdem der BGH in dem Verfahren vier Jahre später erneut entschieden hatte, konnte eine rechtskräftige Entscheidung nach Ausschöpfung aller Instanzen erst im Jahr 2023 erwartet werden. „Die Streitigkeiten dauern so lange, weil die Mühlen der Justiz so langsam mahlen“, sagte Rohleder. Der Gesetzgeber dürfe es bei dem zurzeit im Bundestag beratenen Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz nicht verpassen, Verfahren über die Abgabe schneller und effizienter zu gestalten. Dazu gehörten eine verbesserte Ausstattung der Gerichte sowie eine bessere staatliche Aufsicht über die Praxis der Verwertungsgesellschaften zur Tarifveröffentlichung und -durchsetzung. Verwertungsgesellschaften dürften sich insbesondere nicht darauf beschränken, finanzielle Forderungen nur gegenüber einigen Herstellern und Importeuren zu stellen, da dies erhebliche Wettbewerbsnachteile erzeuge. Darüber hinaus müsse die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene grundsätzlich neu diskutiert werden. Rohleder: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden, davon würden Urheber, Verbraucher und Unternehmen profitieren. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“