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EUGH-Urteil: RX-Boni für internationale Versandapotheken erlaubt

Deutsche Arzneimittelpreisrecht ist nicht auf Versandapotheken mit Sitz im europäischen Ausland anwendbar ist.
Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht (Arzneimittelpreisverordnung) nicht auf Versandapotheken mit Sitz im europäischen Ausland anwendbar ist. Der Vorsitzende des BVDVA, Christian Buse, nimmt dazu wie folgt Stellung:

1.
„Nach diesem Urteil muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Es kann nicht sein, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Inländerdiskriminierung kommt. Warum sollten deutsche (Versand-)Apotheken etwas nicht dürfen, was Versender aus anderen europäischen Ländern dürfen? Es geht um die bestmögliche Versorgung der Patienten, was man immer im Blick haben sollte. Da sind unnötige Hürden, die aufgebaut werden, weil vorhandene Technik nicht genutzt wird oder antiquierte Preismodelle Anwendung finden, einfach nicht mehr zeitgemäß. Sollte eine Versandapotheke, die Mitglied bei uns ist, RX-Boni anbieten, abgemahnt und ggf. verklagt wird, steht der BVDVA beratend zur Seite.“

2.
„Als bundesweit aufgestellter Verband treten wir für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt ein, zu dessen Säulen der freie Austausch von Waren und Gütern gehört. Den europäischen Gedanken muss man auch für die eigene Branche akzeptieren und nicht nur immer für die anderen fordern.“

3.
„Wir haben im BVDVA grundsätzlich keine Angst vor Veränderung. Ein bisschen frischer Wind tut der gesamten Apothekenbranche gut. Als professionell aufgestellte Arzneimittelversender sind unsere Mitglieder natürlich in der Lage, auf veränderte Marktanforderungen zu reagieren. Am Ende ist es doch so, dass diejenigen, die mit innovativen und kundenorientierten Konzepten erfolgreich sind, diesen Erfolg auch bei Veränderungen halten und ausbauen. Man sollte immer erst die Chancen einer Veränderung sehen und ihr nicht immer gleich mit einer Risikokultur begegnen.“

4.
„Patienten können beruhigt sein: Die Versorgungssicherheit ist durch die Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht gefährdet. Wer in die Vergangenheit schaut, sieht gleich, dass bei Veränderungen eine schwarz gemalte Zukunft selten eingetreten ist.“