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EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste nicht überzeugend

BVDW lehnt Werbeverbote generell ab und stellt die Quote von 30 Prozent für europäische Produktionen bei Streamingdiensten in Frage.
BVDW | 27.04.2017
Die angestrebte Angleichung der Werbevorgaben für Werbung auf Portalen wie YouTube und linearem TV kommt nicht überraschend. Dieses Thema wird auf nationaler Ebene seit einiger Zeit diskutiert. Auch werden bereits Vorschläge diesbezüglich erarbeitet.

Aus Sicht das BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.) ist vor allem die angestrebte Quote von 30 Prozent für europäische Produktionen bei Online-Streamingdiensten fragwürdig. Marco Zingler, Vizepräsident des BVDW: „Die Angebotsvielfalt einzuschränken, wie vom Kulturausschuss des EU-Parlaments gefordert, ist hier der falsche Weg. Entscheidend für den Verbraucher ist die Frage nach der Qualität des Angebots. Dass die amerikanischen Anbieter dabei einen Vorsprung haben, kann man ihnen in einem freien Markt nicht vorwerfen. Vielmehr muss Angebotsvielfalt erlaubt sein und die Entscheidung für die konsumierten Inhalte dem autonomen Verbraucher überlassen bleiben.“ Eine Werbequotenregelung müsste außerdem flexibel sein, da es sich in der Praxis nur sehr bedingt definieren lässt, wann Primetimes bei nicht-linearen Diensten existieren.

Als Mitglied in der FSM e.V. unterstützt der Verband die Beachtung des Jugendschutzes bei allen audiovisuellen Mediendiensten – richtigerweise spricht die Richtlinie diesen einheitlichen Jugendschutz an.

Marco Zingler, Vizepräsident des BVDW: „Den BVDW überzeugen die vom Kulturausschuss des EU-Parlaments beschlossen Reformvorschläge zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in weiten Teilen nicht. Vor allem muss die Angebotsvielfalt auch bei Streamingdiensten erlaubt sein und die Entscheidung für die konsumierten Inhalte dem autonomen Verbraucher überlassen bleiben.“