print logo

Die EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Google

Presseverleger begrüßen Wettbewerbsentscheidung. Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro. Google muss innerhalb 90 Tage Missbrauch bei Online-Suche beenden.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) der begrüßen die formale Feststellung der EU-Kommission vom heutigen Tag, dass Google sein Quasi-Monopol im Bereich der Online-Suche missbraucht hat.

Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte. Die Kommission verhängte ein Bußgeld von € 2,42 Mrd. und forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb einer Zeitspanne von 90 Tagen abzustellen.

„Wir begrüßen, dass die Kommission der Missbrauchsbeschwerde unserer Verbände stattgegeben und Google zur Gleichbehandlung aller Angebote verpflichtet hat“, erklärten die Präsidenten von VDZ und BDZV, Dr. Stephan Holthoff-Pförtner und Dr. Mathias Döpfner. „Wichtig ist nun vor allem, dass Google wirksam und nachhaltig alle Selbstbegünstigungen abstellt und wieder für einen fairen Wettbewerb zwischen Online-Angeboten sorgt“, so die Verleger-Präsidenten.

Die heutige Entscheidung sei von historischer Tragweite, so die Verbände. Erstmalig stelle eine Wettbewerbsbehörde klar, dass auch in der digitalen Welt solche Dienste, die für den Wettbewerb wesentlich sind, weil sie den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. Das sei eine unerlässliche Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb, so VDZ und BDZV.

Bei der Umsetzung der Entscheidung müsse die EU-Kommission sicherstellen, dass die von Google vorgenommene Abhilfe allen Marktteilnehmern gleiche Wettbewerbschancen vermittle. Des Weiteren solle die Kommission nun rasch dafür sorgen, dass auch die weiteren laufenden Verfahren gegen Google zum Abschluss gebracht werden. Insbesondere sei der unautorisierten Nutzung von Verlegerinhalten und der Bündelung von Android mit anderen Google-Diensten Einhalt zu gebieten.

Mit einer Missbrauchsbeschwerde hatten VDZ und BDZV bereits im Jahr 2009 formal auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das Wettbewerbsverfahren mit angestoßen. In den Jahren 2012 bis 2014 konnten die Verbände wesentlich dazu beitragen, Versuche abzuwenden, das Verfahren gegen Zusagen einzustellen, die die Wettbewerbsprobleme nicht gelöst hätten.