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DDV zur ePrivacy-Verordnung

Kompromissvorschlag torpediert die Datenschutz-Grundverordnung.
Der Kompromiss des federführenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zum Verordnungsentwurf der Kommission "Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation" begräbt grundlegende Datenschutzprinzipen, die nach jahrelangen Diskussionen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefunden worden waren. Ziel sollte es eigentlich sein, die aktuelle Datenschutzregelung für personenbezogene Daten auf elektronische Medien zu übertragen. Dieses Ziel ist gänzlich unerreicht geblieben.

"Dieser nun durch den LIBE-Ausschuss noch einmal unsinnig veränderte Verordnungsentwurf macht den mühsam errungenen Kompromiss innerhalb der EU mit der DSGVO zunichte", so Patrick Tapp, Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV). Ein digitaler Binnenmarkt in der EU sei, so Tapp, auf digitale und elektronische Kommunikationskanäle angewiesen. Es ist dringend erforderlich, dass Deutschland endlich eine klare Position in Brüssel einnimmt, die deutlich macht, dass die Umsetzung der DSGVO unabdingbare Grundlage ist, wenn die politisch allseits gewollte Data Economy endlich Fahrt aufnehmen soll. Der DDV setzt gemeinsam mit einer großen Anzahl von Wirtschaftsverbänden auf nun mehr vernunftgeleitete Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament.