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BDZV: Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht

Zeitungsverleger kritisieren Blockade des Twitter-Accounts von „Titanic“ als Zensur
Der BDZV hat die Blockade des Satiremagazins „Titanic“ auf Twitter als „Zensur“ kritisiert. „Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die Plattformbetreiber würden „im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ entscheiden, um sich vor möglichen hohen Geldstrafen des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen NetzDG zu schützen.

An die Stelle des Rechtsstaats trete, so Wolff weiter, eine „private Medienpolizei“. Doch könnten private Netzwerke weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Vielmehr müssten sie, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Verdacht auf Strafbarkeit löschen. Es sei nicht hinnehmbar, dass wie hier im Fall Twitter ein privatwirtschaftliches Unternehmen in den USA darüber entscheide, was deutsche Leser und Nutzer zu sehen bekämen.

Anlass der Blockade des „Titanic-Accounts“ auf Twitter war ein satirischer Tweet des Magazins gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch.