print logo

Neue Pflichten für den Verkauf elektronischer Produkte

Hersteller und Händler müssen zum 15. August ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Regelungen bei der zuständigen Behörde registriert haben
BITKOM | 10.08.2018
Stefanie Kutzera erklärt, worauf Betroffene achten müssen © BITKOM
 
Am 15. August 2018 tritt der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft, wodurch weitere Produkte unter das Gesetz fallen. Hersteller, Händler und Importeure von Möbeln und Kleidung mit elektronischen Funktionen müssen ab diesem Stichtag Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert haben, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Produkte gewährleistet ist.

„Obwohl die neue Vorgabe für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Unternehmen immer noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend bei der stiftung ear registrieren lassen.“

Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Deutschland kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen.

Der weee full-service hat umfangreiche Informationen und kurze Erklär-Videos für betroffene Unternehmen zusammengestellt und informiert in kostenfreien Online-Seminaren und Infoveranstaltungen mit den Industrie- und Handelskammern über die anstehenden Änderungen.