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DJV begrüßt Entscheidung zum Quellenschutz

Straßburger Richter bestätigten: Journalistischer Quellenschutz ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Pressefreiheit
Berlin, 22.11.2007 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Quellenschutz als eine wichtige Entscheidung für die Pressefreiheit begrüßt. Vor dem Gericht hatte ein niederländischer Journalist gegen seine Inhaftierung geklagt, die erfolgt war, weil er die Identität seines Informanten nicht preisgeben wollte. Er hatte im Jahr 2000 über Waffenhandel recherchiert und wurde für die Dauer von zwei Wochen in Beugehaft genommen. Die Straßburger Richter bestätigten ihre Rechtsprechung, nach der der journalistische Quellenschutz eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Pressefreiheit ist. Ohne einen solchen Schutz würden Informanten daran gehindert, die Medien über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gleichzeitig würde die Wächterfunktion der Presse untergraben.


"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stärkt die Position der Journalisten wie auch der Informanten", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Einmal mehr haben Richter die grundlegende Bedeutung der Pressefreiheit betont." Es sei zu hoffen, dass vor allem Sicherheitspolitiker im In- und Ausland aufgrund der aktuellen Rechtsprechung den Informantenschutz endlich respektierten.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner


Über Deutscher Journalisten-Verband DJV

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalisten.