print logo

Elektronisches Handelsregister entlastet Mittelstand

Bundesjustizministerin Zypries exklusiv: Weniger Statistikpflichten
marketing-BÖRSE | 13.02.2006
Zum im Bundesrat behandelten Gesetzentwurf
über elektronische Handels-, Genossenschafts- und
Unternehmensregister nimmt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in
einem Exklusivbeitrag für das BVMW-Magazin "Der MITTELSTAND" (Ausgabe
1/06) Stellung. Darin weist sie auf den Nutzen der elektronischen
Register insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe hin:

Die Registergerichte könnten die Vorgänge elektronisch bearbeiten.
"Das beschleunigt das Verfahren, was gerade für Existenzgründer
entscheidend sein kann", so die Ministerin. Elektronisch übermittelte
Daten der Betriebe dienten künftig auch dazu, die Statistikregister
zu aktualisieren. "Kleine und mittelgroße Unternehmen befreit das von
Statistikpflichten und damit von Bürokratiekosten", führt Brigitte
Zypries weiter aus.

Für den Mittelstand begrüßt Mario Ohoven, Präsident des
Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), die geplanten
Erleichterungen. "Die elektronischen Handelsregister tragen deutlich
zur Entlastung der Betriebe bei. So können Unterlagen, die im
Unternehmen bereits in elektronischer Form vorhanden sind, künftig
direkt eingereicht werden. Das spart Zeit und Geld. Die
Bundesregierung muss nun auch die anderen Maßnahmen ihres
angekündigten Pakets zum Bürokratieabbau konsequent umsetzen."