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GoYellow darf Namen nicht mehr verwenden

Landgericht München ordnet Löschung der Firma im Handelsregister an Schadenersatzzahlungen
marketing-BÖRSE | 07.06.2006
Die Internetauskunft GoYellow darf laut einem Gerichtsbeschluss ihren Namen nicht mehr verwenden berichtet emar.de. Wegen Verletzung der Markenrechte des Stromanbieters Yello ordnete das Landgericht München I die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz.

Weitere Informationen unter:
http://www.emar.de/emar/NL/news/mdt/index.html