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Selbstverpflichtung für RFID-Anbieter

Seehofer fordert eine Selbstverpflichtungs -erklärung der Anbieter, um Kunden vor einem Missbrauch ihrer Daten zu schützen

"Wer sich langfristig Marktchancen und Innovationspotenziale sichern will, muss die Ängste und Befürchtungen der Verbraucher ernst nehmen", sagte
Verbraucherschutzminister Horst Seehofer mit Blick auf geplante
Datenschutzmaßnahmen beim Einsatz von RFID und Kundenkarten. Da sich
Verbraucher- und Anbieterinteressen im Gleichgewicht befinden
müssten, fordert er eine Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter,
um Kunden vor einem Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Auch der
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter
Schaar betont die Bedeutung des Datenschutzes beim Einsatz von RFID
und befürwortet die Selbstverpflichtung.

Auf dem 7. Datenschutzkongress (10. und 11. Mai 2006, Berlin)
erläutert der Bundesbeauftragte Peter Schaar die aktuellen
Entwicklungen im Datenschutz und zeigt unter anderem Perspektiven für
den Einsatz mit der RFID-Technik auf. Zum RFID-Einsatz spricht auch
Dr. Andrea Huber (Informationsforum RFID e.V.). Weitere Trends in der
IT-Sicherheit greift der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik, Dr. Udo Helmbrecht, auf.

Laut einer Untersuchung des Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) verstoßen Scoring-Systeme zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern häufig gegen das
Datenschutzrecht. Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den
Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein sowie Leiter des ULD stellt
die Ergebnisse der Untersuchung seines Institutes vor und spricht
Empfehlungen für den Umgang mit Kredit-Scoring-Daten aus.

Über den praktischen Umgang mit Aufsichtsbehörden am Beispiel der
Prüfung nach §38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz spricht Chris Newiger
(adidas). Der Praxisbericht von Dr. Gerhard Klett (BASF IT Services
GmbH) greift Sicherheitsfragen für das mobile Arbeiten auf. Die
Notwendigkeit einer Beteiligung des betrieblichen
Datenschutzbeauftragten bei der Einführung von SAP-Systemen betont
Thomas Barthel (CARO Computer Arbeit Organisation
Dienstleistungsgesellschaft mbH). Gabriela Krader (Deutsche Post
World Net) zeigt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an anonyme
Hinweisgebersysteme im Rahmen des betrieblichen
Compliance-Managements auf.

Das vollständige Programm finden Sie unter:
http://www.euroforum.de/pr-datenschutz2006